KVB Kontakt
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Bezirks-, Geschäftsstellen
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Bereitschaftsdienst
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01805 / 191212*
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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
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Mitgliederberatung
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Arztsuche
Rechtsquellen Bayern
Prüfung
Plausibilitätsprüfung
Plausibilitätsvereinbarung (inklusive Anlagen 1 und 2 (1 MB)
(Tritt ab dem 15.10.2009 in Kraft und gilt ab Abrechnungsquartal 3/2008)
Plausibilitätsvereinbarung
(Tritt ab dem 01.01.2006 in Kraft und gilt ab Abrechnungsquartal 2/2005)
Anlage 1 der Plausibilitätsvereinbarung - Regelung zur Durchführung)
Anlage 2 der Plausibilitätsvereinbarung - Musterverfahrensordnung
Richtlinie bis 31.12.2005 gültig
Richtlinie zur Durchführung der Plausibilitätskontrolle
(Gültig ab dem 11.05.2005)
Wirtschaftlichkeitsprüfung
§ 106 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung. Die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern ist zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung verpflichtet.
Diese arztbezogene Prüfung betrifft ärztliche (abgerechnete) Leistungen und ärztlich verordnete Leistungen (Arznei- und Heilmittel).
Prüfungsvereinbarungen
Prüfungsvereinbarung 2009
(Tritt ab dem 01.10.2009 in Kraft)
Prüfungsvereinbarung 2008 / 2
(Tritt ab dem 01.07.2008 in Kraft)
Prüfungsvereinbarung 2008
(Tritt ab dem 01.01.2008 in Kraft)
Prüfungsvereinbarung 2007 mit eingearbeitetem Nachtrag vom 24.05.2007
1. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung vom 24.05.2007
2. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung vom 08.11.2007
Prüfungsvereinbarung 2006
(Tritt ab dem 01.07.2006 in Kraft - gilt ab Abrechnungsquartal 1/2006)
Umsetzungsvereinbarung zur Prüfung gem. § 106 SGB V (2004)
1. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung 2001 (2002)
2. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung 2001 (2003)
3. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung 2001 (2004)
Richtgrößenprüfungen
Finden Sie hier die Richtgrößenvereinbarungen:
Richtgrößenprüfung 2003 und 2005
Kurzübersicht zur Richtgrößenprüfung - Präsentation
Richtgrößenprüfung 2006
Tipps für Ihre Stellungnahmen zum Verfahren vor Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Richtgrößenprüfung 2009
Ab dem Jahr 2009 werden mangels Richtgrößenvereinbarungen mit den Krankenkassen keine Richtgrößenprüfungen durchgeführt. Anstelle einer Richtgrößenprüfung findet jedoch gem. gesetzlicher Vorschriften eine quartalsweise Ersatzrichtgrößenprüfung statt
Prüfungsvereinbarung bis 30.06.2006 gültig
RK und EK - gültig ab dem 01.01.2001
1. Nachtrag - gültig ab dem 01.01.2002
2. Nachtrag - RK alle und EK - gültig ab dem 01.01.2003
3. Nachtrag - gültig ab dem 01.01.2004
Umsetzungsvereinbarung zur Organisation und Durchführung der Prüfung nach § 106 Abs. 4, 4a SGB V - gültig ab dem 01.01.2004
