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Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die bayerische Vereinbarung endet zum 30.06.2009. Ab 01.07.2009 gilt die neue Bundes-Sozialpsychiatrie-Vereinbarung.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf die bundesmantelvertragliche Regelung (Anlage 24) verständigt; das Unterschriftenverfahren läuft.

Bundes-Sozialpsychiatrie-Vereinbarung - ab 01.07.2009 (373 KB)

Rundschreiben vom 30.07.2009 (nur für Mitglieder)

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