KVB Kontakt

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Bereitschaftsdienst 

Bereitschaftspraxen

*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

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Grundlagen

Grundlage des Vertragsrechts ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Auf dieser Basis gelten bundesweit die Zulassungsverordnung für Ärzte sowie als wichtigste vertragliche Regelungen die Bundesmantelverträge-Ärzte (BMV Ä) für die Regionalkassen sowie Ersatzkassen. Diese konkretisieren die gesetzlichen Bestimmungen über die Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet.

SGB V - (Rechtsquellen JURIS)

Übersicht über Gesetze zur sozialen Sicherheit - (Rechtsquellen BMGS)

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) - (Rechtsquellen KBV)

Bundesmantelverträge Teil A- Ärzte zzgl. Anlagen / Teil B-Ärzte/Ersatzkassen - (Rechtsquellen KBV)

Ergänzung/Änderung auf Grund des VändG - Inkrafttreten 01.07.2007

Bundesmantelverträge Teil A- Ärzte zzgl. Anlagen / Teil B-Ärzte/Ersatzkassen - (Rechtsquellen KBV)

Richtlinie der KBV über die Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung bei einer den Bereich einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) übergreifenden Berufsausübung