KVB Kontakt
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Bezirks-, Geschäftsstellen
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Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
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Therapieplatzvermittlung
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Mitgliederberatung
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Arztsuche
Rechtsquellen Bund
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Der G-BA konkretisiert, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem werden Anforderungen an Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens definiert:
Richtlinien des G-BA:
Akupunktur - Methoden vertragsärztliche Versorgung
Ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b SGB V)
Angestellte-Ärzte (Richtlinie nicht mehr in Kraft)
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung
Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
Methoden vertragsärztliche Versorgung (früher BUB-Richtlinie)
Qualitätsbeurteilung Arthroskopie
Qualitätsbeurteilung Kernspintomographie
Qualitätsbeurteilung Radiologie
Qualitätsmanagement für Krankenhäuser
Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung
Qualitätsprüfungen (vertragsärztliche Versorgung)
Qualitätssicherung Autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk
Qualitätssicherung in Krankenhäusern
Qualitätssicherungsvereinbarung Bauchaortenaneurysma
Qualitätssicherungsvereinbarung Kinderonkologie
Qualitätssicherungsvereinbarung Positronenemissionstomographie beim NSCLC
Qualitätssicherungsvereinbarung Protonentherapie beim Rektumkarzinom
Qualitätssicherungsvereinbarung Versorgung von Früh- und Neugeborenen
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

