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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

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Verordnung

Arztsuche

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA)

Logo des G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Der G-BA konkretisiert, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem werden Anforderungen an Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens definiert:

Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise des G-BA

Richtlinien des G-BA:

Akupunktur - Methoden vertragsärztliche Versorgung

Ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b SGB V)

Angestellte-Ärzte (Richtlinie nicht mehr in Kraft)

Arbeitsunfähigkeit

Arzneimittel

Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung

Chroniker (§ 62 SGB V)

Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

Gesundheitsuntersuchung

Häusliche Krankenpflege

Heilmittel

Hilfsmittel

Jugendgesundheitsuntersuchung

Kinder

Krankenhausbehandlung

Krankentransport

Krebsfrüherkennung

Künstliche Befruchtung

Methoden vertragsärztliche Versorgung (früher BUB-Richtlinie)

Mindestmengenvereinbarung

Mutterschaft

Psychotherapie

Qualitätsbeurteilung Arthroskopie

Qualitätsbeurteilung Kernspintomographie

Qualitätsbeurteilung Radiologie

Qualitätsmanagement für Krankenhäuser

Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung

Qualitätsprüfungen (vertragsärztliche Versorgung)

Qualitätssicherung Autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk

Qualitätssicherung Dialyse

Qualitätssicherung in Krankenhäusern

Qualitätssicherungsvereinbarung Bauchaortenaneurysma

Qualitätssicherungsvereinbarung Kinderonkologie

Qualitätssicherungsvereinbarung Positronenemissionstomographie beim NSCLC

Qualitätssicherungsvereinbarung Protonentherapie beim Rektumkarzinom

Qualitätssicherungsvereinbarung Versorgung von Früh- und Neugeborenen

Rehabilitation

Schutzimpfungen

Soziotherapie

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Verordnung von Krankenhausbehandlung