KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon
oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Sonstige Bestimmungen
Fortbildungsverpflichtung - Fortbildungspunkte - § 95d SGB V
Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das 2004 in Kraft getreten ist, ist erstmals die Pflicht zur fachlichen Fortbildung von Ärzten verankert (§ 95d SGB V). Danach müssen alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten, alle ermächtigten Ärzte und auch alle bei niedergelassenen Ärzten oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellten Ärzte (im Folgenden kurz: Vertragsärzte) gegenüber ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie im Zeitraum von jeweils fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte
erworben haben.
Für Vertragsärzte*, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, beginnt der Nachweiszeitraum am 01.07.2004 und endet am 30.06.2009. Aufgrund einer Übergangsregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Fortbildungen, die vor dem 01. Juli 2004, aber nicht früher als dem 01.01.2002 begonnen worden sind, ebenfalls berücksichtigt werden.
Für Vertragsärzte, die ab dem 01. Juli 2004 zugelassen wurden, beginnt der Fünfjahreszeitraum mit dem Zeitpunkt des Beginns der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Grundlagen
Bekanntgabe der Fortbildungsverpflichtung (33 KB)
Fortbildungsregelung der KBV (165 KB)
Fragen & Antworten (FAQs)
Wir haben häufig gestellte Fragen und Antworten zur Fortbildungsverpflichtung für Sie zusammengestellt.
zu den FAQs Fortbildungsverpflichtung
Kontakt
Weitere Nachfragen richten Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse: abrechnungsberatung(at)kvb.de
Fortbildungsnachweise können Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Elsenheimerstr. 39, 80687 München einreichen.
* Zur vereinfachten Darstellung sind, wenn wir von Vertragsärzten sprechen, auch die Vertragspsychotherapeuten mit angesprochen.
