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Bereitschaftsdienst

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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

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Praxisführung

Verordnung

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Arzneimittelversorgungsvertrag

Vertrag auf Bundesebene

Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. und den Spitzenverbänden der Krankenkassen:

Rahmenvertrag vdek Die Ersatzkassen

Rahmenverträge GKV-Spitzenverband

 

Blutzucker-Teststreifen in der Preisgruppe B der Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrags der Ersatzkassen - VO aktuell 2/11

Vertrag auf Landesebene

Arzneimittelversorgungungsvertrag zwischen dem Bayerischen Apothekerverband und den Verbänden der bayerischen Regionalkassen:

Arzneimittelversorgungsvertrag Bayern (AOK Bayern)

Verordnung aktuell vom 22.01.2008:

Regionalkassen: Neuer Arzneimittelversorgungsvertrag (30 KB)