KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon
oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Heilmittel
Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Der Begriff Heilmittel wird durch die Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert.
Demnach fallen unter Heilmittel Maßnahmen der
- Physikalischen Therapie
- Podologischen Therapie
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- Ergotherapie
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Heilmittel.
Rechtsgrundlagen
Heilmittelrichtlinien inklusive Heilmittelkatalog
Die Heilmittel-Richtlinien einschließlich des Heilmittel-Katalogs wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen grundlegend überarbeitet.
Die Kostenverantwortung und damit das Risiko - bei Missachtung der Heilmittel-Richtlinien – einen Regressantrag der Krankenkassen zu erhalten, liegt ausschließlich bei Ihnen, dem verordnenden Vertragsarzt. Die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Verordnung erfordern die ständige Berücksichtigung und Anwendung der Richtlinien.
Heilmittel-Richtlinien inklusive Heilmittel-Katalog
Überblick der wichtigsten Änderungen in "Verordnung aktuell" vom 27.7.2011
Heilmittelvereinbarungen
Physikalische Therapie
Maßnahmen der Physikalischen Therapie entfalten ihre Wirkung insbesondere nach physikalisch-biologischem Prinzip durch überwiegend von außen vermittelte kinetische, mechanische, elektrische und thermische Energie.
Zum 1. Juli 2011 wurde der späteste Behandlungsbeginn für die Physikalische Therapie auf 14 Tage verlängert.
Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Physikalische Therapie" - VO aktuell 7.9.2011
Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Physikalische Therapie" (neue Ausfüllhilfe siehe VO aktuell vom 7.9.2011)
Rahmenverträge inklusive Vergütungsvereinbarung (zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen)
Spitzenverband d. landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Rahmenempfehlungen
Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.
Podologische Therapie
Maßnahmen der Podologischen Therapie sind verordnungsfähige Heilmittel, wenn sie der Behandlung krankhafter Veränderungen am Fuß infolge Diabetes mellitus dienen.
Ausfüllhilfe für Podologie-Verordnungen - VO Aktuell 01/12
Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Podologie" - VO aktuell 03/11
Podologische Therapie - VO aktuell 11/10
Orthonyxie-Therapie vs. Podologische Therapie - VO aktuell 10/10
Verordnungsfähigkeit podologischer Therapie - VO aktuell 05/08
Rahmenverträge inklusive Vergütungsvereinbarung und Heilmittel-Positionsnummern (zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen)
Spitzenverband d. landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Rahmenempfehlungen
Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.
Empfehlungen
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie)
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie entfalten ihre Wirkung auf phoniatrischen und neurophysiologischen Grundlagen und dienen dazu, die Kommunikationsfähigkeit, die Stimmgebung, das Sprechen, die Sprache und den Schluckakt bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu vermeiden.
Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie"
Logopädie und Ergotherapie - prüfrelevant
FAQs zu Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nun grundsätzlich auch bei Verordnungen von Ergotherapie und Logopädie - analog zu physikalisch medizinischen Leistungen - möglich.
Rahmenverträge inklusive Vergütungsvereinbarung (zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen)
Spitzenverband d. landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Rahmenempfehlungen
Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.
Empfehlungen
Ergotherapie
Die Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.
Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Ergotherapie"
Ergotherapie und Logopädie - prüfrelevant - VO aktuell 02/2008
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nun grundsätzlich auch bei Verordnungen von Ergotherapie und Logopädie - analog zu physikalisch medizinischen Leistungen - möglich.
Rahmenverträge inklusive Vergütungsvereinbarung (zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen)
Spitzenverband d. landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Rahmenempfehlungen
Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.
Empfehlungen
Weitere Informationen
Diagnosenliste - Heilmittel außerhalb des Regelfalls
Um Sie bei Ihrer Entscheidung über die Ausstellung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls zu unterstützen, haben wir unter Hinzuziehung ärztlicher Experten eine Diagnoseliste erstellt. Unserer Meinung nach ist bei den aufgelisteten Diagnosen eine Heilmittel-Verordnung außerhalb des Regelfalls gerechtfertigt. Die Krankenkassen haben jedoch auch bei Verordnungen entsprechend dieser Diagnoseliste nicht auf Regressanträge verzichtet.
GKV Heilmittel Informations System
Im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen stellt die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenkassen (ITSG) je Quartal die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen im Hinblick auf die jeweiligen Entwicklungen im Heilmittelbereich dar. Ferner wird seit 2007 die so genannte GKV Heilmittel Frühinformation von den Spitzenverbänden der Krankenkassen je Quartal arztbezogen erstellt.
Beide Auswertungen beruhen auf ungeprüften Abrechnungsdatensätzen, die von den Leistungserbringern zu festgelegten Stichtagen übermittelt werden.
Die individuelle GKV Heilmittel Frühinformation wird für jeden Vertragsarzt in SmarAkt eingestellt.
Heilmittel-Verordnungs-Analysen vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO)
Die AOK führt seit 2003 als erste Kassenart kontinuierlich eigene, bereits geprüfte Heilmitteldaten in einem AOK-Heilmittel-Informations-System (AOK-HIS) zusammen.
Heilmittel-Vergleichswerte der verordnungsstärksten Fachgruppen - VO aktuell 08/07
Kostenanstieg bei Heilmitteln: Honorarminderungs-/Regressgefahr - VO aktuell 05/08
Therapeuten haben eine Prüfpflicht! - VO aktuell 11/10
Prüfverfahren - Tipps zur Vermeidung - VO aktuell 05/08
Tipps und Hinweise zur wirtschaftlichen Heilmittelverordnung – September 2008
Kontakt und Beratung
Tel: 089 / 57093400-30
Fax: 089 / 57093400-31
Pharmakotherapie-Beratung
Publikationen Verordnung
KVB
AkdÄ
KBV
