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Heilmittel

Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Der Begriff Heilmittel wird durch die Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert.

Demnach fallen unter Heilmittel Maßnahmen der

  • Physikalischen Therapie
  • Podologischen Therapie
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  • Ergotherapie

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Heilmittel.

Rechtsgrundlagen

Heilmittelrichtlinien inklusive Heilmittelkatalog

Die Heilmittel-Richtlinien einschließlich des Heilmittel-Katalogs wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen grundlegend überarbeitet.

Die Kostenverantwortung und damit das Risiko - bei Missachtung der Heilmittel-Richtlinien – einen Regressantrag der Krankenkassen zu erhalten, liegt ausschließlich bei Ihnen, dem verordnenden Vertragsarzt. Die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Verordnung erfordern die ständige Berücksichtigung und Anwendung der Richtlinien.

Heilmittel-Richtlinien inklusive Heilmittel-Katalog

Überblick der wichtigsten Änderungen in "Verordnung aktuell" vom 27.7.2011

Heilmittelvereinbarungen

Heilmittelvereinbarung 2006

Heilmittelvereinbarung 2007

Heilmittelvereinbarung 2008

Physikalische Therapie

Maßnahmen der Physikalischen Therapie entfalten ihre Wirkung insbesondere nach physikalisch-biologischem Prinzip durch überwiegend von außen vermittelte kinetische, mechanische, elektrische und thermische Energie.

Zum 1. Juli 2011 wurde der späteste Behandlungsbeginn für die Physikalische Therapie auf 14 Tage verlängert.

Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Physikalische Therapie" - VO aktuell 7.9.2011

Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Physikalische Therapie" (neue Ausfüllhilfe siehe VO aktuell vom 7.9.2011)

FAQs der KBV

Rahmenverträge inklusive Vergütungsvereinbarung  (zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen)

VdEk

AOK

Spitzenverband d. landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.

Empfehlungen

Podologische Therapie

Maßnahmen der Podologischen Therapie sind verordnungsfähige Heilmittel, wenn sie der Behandlung krankhafter Veränderungen am Fuß infolge Diabetes mellitus dienen.

Ausfüllhilfe für Podologie-Verordnungen - VO Aktuell 01/12

Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Podologie" - VO aktuell 03/11

Podologische Therapie - VO aktuell 11/10

Orthonyxie-Therapie vs. Podologische Therapie - VO aktuell 10/10

Verordnungsfähigkeit podologischer Therapie - VO aktuell 05/08

FAQs der KBV

Rahmenverträge inklusive Vergütungsvereinbarung und Heilmittel-Positionsnummern  (zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen)

VdEk

AOK

Spitzenverband d. landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.

Empfehlungen

Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie)

Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie entfalten ihre Wirkung auf phoniatrischen und neurophysiologischen Grundlagen und dienen dazu, die Kommunikationsfähigkeit, die Stimmgebung, das Sprechen, die Sprache und den Schluckakt bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu vermeiden.

Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie"

Logopädie und Ergotherapie - prüfrelevant

FAQs zu Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nun grundsätzlich auch bei Verordnungen von Ergotherapie und Logopädie - analog zu physikalisch medizinischen Leistungen - möglich.

Rahmenverträge inklusive Vergütungsvereinbarung  (zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen)

vdek

AOK

Spitzenverband d. landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.

Empfehlungen

Ergotherapie

Die Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.

Ausstellen einer Heilmittelverordnung "Ergotherapie"

FAQ zur Ergotherapie

Ergotherapie und Logopädie - prüfrelevant - VO aktuell 02/2008

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nun grundsätzlich auch bei Verordnungen von Ergotherapie und Logopädie - analog zu physikalisch medizinischen Leistungen - möglich.

FAQs der KBV

Rahmenverträge inklusive Vergütungsvereinbarung  (zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen)

VdEk

AOK

Spitzenverband d. landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.

Empfehlungen

Weitere Informationen

Diagnosenliste - Heilmittel außerhalb des Regelfalls  Access Key

Um Sie bei Ihrer Entscheidung über die Ausstellung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls zu unterstützen, haben wir unter Hinzuziehung ärztlicher Experten eine Diagnoseliste erstellt. Unserer Meinung nach ist bei den aufgelisteten Diagnosen eine Heilmittel-Verordnung außerhalb des Regelfalls gerechtfertigt. Die Krankenkassen haben jedoch auch bei Verordnungen entsprechend dieser Diagnoseliste nicht auf Regressanträge verzichtet.

Genehmigungsverzicht der Krankenkassen / Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls - VO aktuell 07/08

Genehmigung einer Heilmittel-Verordnung außerhalb des Regelfalls für Patienten der BKK Gruner + Jahr - VO aktuell 01/2008

GKV Heilmittel Informations System

Im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen stellt die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenkassen (ITSG) je Quartal die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen im Hinblick auf die jeweiligen Entwicklungen im Heilmittelbereich dar. Ferner wird seit 2007 die so genannte GKV Heilmittel Frühinformation von den Spitzenverbänden der Krankenkassen je Quartal arztbezogen erstellt.
Beide Auswertungen beruhen auf ungeprüften Abrechnungsdatensätzen, die von den Leistungserbringern zu festgelegten Stichtagen übermittelt werden.

Die individuelle GKV Heilmittel Frühinformation wird für jeden Vertragsarzt in SmarAkt eingestellt.

Heilmittel-Verordnungs-Analysen vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO)

Die AOK führt seit 2003 als erste Kassenart kontinuierlich eigene, bereits geprüfte Heilmitteldaten in einem AOK-Heilmittel-Informations-System (AOK-HIS) zusammen.

Heilmittel-Vergleichswerte der verordnungsstärksten Fachgruppen - VO aktuell 08/07
Kostenanstieg bei Heilmitteln: Honorarminderungs-/Regressgefahr - VO aktuell 05/08
Therapeuten haben eine Prüfpflicht! - VO aktuell 11/10
Prüfverfahren - Tipps zur Vermeidung - VO aktuell 05/08

Tipps und Hinweise zur wirtschaftlichen Heilmittelverordnung – September 2008

Kontakt und Beratung

Tel: 089 / 57093400-30

Fax: 089 / 57093400-31

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