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Heilmittel

Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Der Begriff Heilmittel wird durch die Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert.

Unter Heilmittel fallen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Podologischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie.

Heilmittel-Richtlinien

Die Heilmittel-Richtlinien einschließlich des Heilmittel-Katalogs wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen überarbeitet. Sie traten zum 01. Juli 2011 in Kraft.

Die Kostenverantwortung und damit das Risiko - bei Missachtung der Heilmittel-Richtlinien - einen Regressantrag der Krankenkassen zu erhalten, liegt ausschließlich bei Ihnen, dem verordnenden Vertragsarzt. Die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Verordnung erfordern die ständige Berücksichtigung und Anwendung der Richtlinien.

Heilmittel-Richtlinien inklusive Heilmittel-Katalog

Überblick der wichtigsten Änderungen - Verordnung Aktuell vom 27.07.2011

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