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G-BA - Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Das Informations-Archiv bietet Ihnen einen Zugriff auf die Beschlüsse, Richtlinien, Abschlussbericht, Pressemitteilungen und andere Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Daten werden in übersichtlichen Tabellen angeboten, die nach verschiedenen Kriterien (chronologisch, alphabetisch, nach Beschlussgremien) sortierbar sind.

G-BA

G-BA Informationsarchiv