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KVB-Vorstand fordert echte Verhandlungskompetenz für Honorar der Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern

München, 8. April 2011: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) begrüßt die Eckpunkte zum GKV-Versorgungsgesetz, die gestern Abend von der Koalition aus CDU/CSU und FDP beschlossen wurden. Dabei unterstützt der Vorstand der KVB insbesondere die Regionalisierung und Flexibilisierung in Fragen der Bedarfsplanung sowie die angestrebte Honorarreform, die den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig wieder mehr regionale Kompetenz zuspricht. „Natürlich sind noch etliche Details des Eckpunkte-Papiers zu diskutieren. Doch generell gehen die Vorschläge in die richtige Richtung“, so Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KVB. Die Re-Regionalisierung sei eines der Kernziele des Vorstands der KVB. Diesem Ziel käme man mit den Eckpunkten zum GKV-Versorgungsgesetz ein gutes Stück näher, erklärte der KVB-Vorstand.

Besonderen Diskussionsbedarf sieht der Vorstand der KVB allerdings in der Frage, wie die im Rahmen des GKV-Versorgungsgesetzes geplante Honorarreform ausgestaltet werden soll. Krombholz und seine Vorstandskollegen Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger betonten, dass eine Änderung der Kompetenzen allein in der Honorarverteilung, wie es aktuell in dem Papier heißt, die Honorarprobleme vor Ort nicht lösen würde. Dazu KVB-Vize Schmelz: „Die alles entscheidende Frage ist, ob sich die neue regionale Kompetenz der KVen nur auf die Honorarverteilung beschränken soll oder ob es auch um Verhandlungskompetenz hinsichtlich der Honorarsumme – sprich: der Gesamtvergütung, die für die ambulante medizinische Versorgung in Bayern zur Verfügung steht – geht.“ Denn nur, wenn man mit den Krankenkassen in Bayern auch über „das große Ganze“ reden könne, wäre eine echte Verbesserung der Honorarsituation vor Ort möglich. Andernfalls drohe die KVB zum reinen „Mangelverwalter“ zu werden.

„Echte regionale Verhandlungskompetenz bedeutet, gemeinsam mit den Krankenkassen die spezifischen Versorgungsstrukturen vor Ort adäquat honorieren zu können. Das muss in Bayern zwangsläufig anders aussehen als in anderen Bundesländern. Die Verteilung der finanziellen Mittel allein hilft uns jedoch hier in Bayern nicht, so lange nicht auch die Versorgungsstrukturen bei der Festlegung der Höhe der Gesamtvergütung berücksichtigt werden“, so Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB. Ansonsten stehe zu befürchten, dass es der Berliner Politik nur darum gehe, den „Schwarzen Peter“ für den verständlichen Unmut der Ärzte über die unzureichende Vergütung ärztlicher Leistungen den Länder-KVen zuzuschieben. „Wir übernehmen gern die Verantwortung für die Honorare in Bayern – wenn wir auch die Möglichkeit bekommen, über Summe und Verteilung mit zu entscheiden. Die Politik ist gefordert, hier unbedingt nachzubessern“, erklärte der Vorstand der KVB.

Presseinformation vom 08.04.2011 als PDF-Datei

KVB-Vorstand fordert echte Verhandlungskompetenz für Honorar der Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern