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Vorstand der KVB: Gesetzentwurf ist wichtiges Etappenziel auf dem Weg, die ambulante Versorgung zu erhalten

München, 9. Juni 2011: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sieht den aktuellen Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsgesetz als wichtiges Etappenziel auf dem Weg, die ambulante medizinische Versorgung in Bayern zu erhalten. Im Schulterschluss mit Bayerns Gesundheitspolitikern sei es den Ärzten im Freistaat gelungen, zusätzliche bürokratische Hürden wie die flächendeckende Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) zu verhindern. Die AKR hätten in den Praxen zu einem unzumutbaren bürokratischen Mehraufwand geführt und damit Zeit gekostet, die für die Patientenversorgung gefehlt hätte. Zugleich werde die Verhandlungskompetenz der Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene endlich wieder gestärkt, so der Vorstand der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger.

Als weiteren Erfolg wertet der Vorstand der KVB, dass die geplante Umverteilung von Honorarzuwächsen einzelner KV-Regionen abgewendet wurde. Dass die heftig umstrittene Konvergenz der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nun wohl doch nicht gesetzlich reglementiert werden soll, ist vor allem den gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern der Regierungskoalition zu verdanken. Aus Sicht des Vorstands der KVB haben die Politiker auf Landes- und Bundesebene erkannt, dass eine weitere bundesweite Umverteilung der Gelder, die für die ambulante Versorgung vor Ort zur Verfügung stehen, gewachsene Versorgungsstrukturen gefährdet hätte. Zu dieser Erkenntnis habe auch die offensive Informationspolitik der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) beigetragen.

Neben positiven Aspekten enthält der aktuelle Gesetzentwurf jedoch auch einige für die niedergelassenen Ärzte durchaus kritische Aspekte. So kann die Einführung einer weiteren ambulanten Versorgungsebene, der spezialärztlichen Versorgung, Bayerns Versorgungslandschaft erheblich und nachhaltig verändern – und das mit noch nicht absehbaren Folgen für die fachärztliche Versorgung der Patienten. So würden Teile der ambulanten Versorgung auseinanderdividiert, die eigentlich untrennbar miteinander verbunden seien. Zugleich drohe durch die mögliche Neufassung des Paragraphen 116 b des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) eine weitreichende Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. In diesem Zusammenhang warnt der Vorstand der KVB vor einem Verdrängungswettbewerb zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich. Mangels „Waffengleichheit“ würde dabei wohl der größte Teil der niedergelassenen Fachärzte auf der Strecke bleiben. Leidtragende wären dabei letztlich die Patienten. Eine solche Entwicklung will der Vorstand der KVB verhindern und kündigt deshalb an, Bayerns Interessen auch weiterhin vehement in Berlin vertreten zu wollen.
 

Presseinformation vom 09.06.2011 als PDF-Datei

Gesetzentwurf ist wichtiges Etappenziel auf dem Weg, die ambulante Versorgung zu erhalten