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Methadonsubstitution
Statement der KVB zur Situation der Versorgung opiatabhängiger Menschen durch Methadonsubstitution, 26.01.2012:
"Die Resozialisierung opiatabhängiger Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die Methadonsubstitution kann opiatabhängige Menschen auf ihrem Weg aus der kriminalisierten Drogenszene heraus unterstützen. Eine Minderung der Kriminalitäts- und Sterblichkeitsrate ist die Folge, teilweise findet sogar eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt statt.
Momentan übernehmen niedergelassene Ärzte die Aufgabe der Methadonsubstitution für opiatabhängige Menschen. Sie sind dabei allerdings dringend auf die Unterstützung unter anderem von Kommunen und Bezirken, dem Bayerischen Landkreistag und dem Gesundheitsministerium angewiesen. Alle Akteure müssen an einem Strang ziehen und sich gemeinsam um die Versorgungslage opiatabhängiger Menschen kümmern. Dies kann nicht allein der Ärzteschaft aufgebürdet werden.
Darüber hinaus sind auch Politik und Justiz gefragt, die Rahmenbedingungen für Ärzte, die Methadonsubstitution anbieten, zu verbessern. Die jetzigen gesetzlichen Regelungen zur Substitution wirken auf viele Ärzte abschreckend, da der substituierende Arzt momentan eine große – nicht nur medizinische, sondern auch juristische, haftungsrechtliche – Verantwortung zu übernehmen gezwungen ist. Zusammen mit praktischen Problemen der Praxisorganisation im Zusammenhang mit opiatabhängigen Patienten und angesichts einer Vergütung, die der großen Verantwortung substituierender Ärzte nicht angemessen ist, sorgen die schwierigen Rahmenbedingungen dafür, dass sich nur wenige Ärzte zur Methadonsubstitution bereit erklären. Daher kommt es in einem Flächenland wie Bayern immer wieder zu Versorgungsengpässen in der Methadonsubstitution insbesondere im ländlicheren Raum.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bemüht sich, jeweils mit allen Akteuren der Region gemeinsam Lösungen zu finden, um die Versorgung opiatabhängiger Menschen durch die Methadonsubstitution beispielsweise durch entsprechende Ermächtigungen von niedergelassenen Ärzten oder die Öffnung von Psychiatrischen Institutsambulanzen flächendeckend aufrecht zu erhalten. Dazu stimmt die KVB mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort, mit Kommunen, Bezirken und anderen Akteuren ein gemeinsames Lösungskonzept ab. Darüber hinaus müssen jedoch auch langfristig tragfähige Konzepte entwickelt und umgesetzt werden. Dies ist nicht allein von den Ärzten zu leisten. Vielmehr muss die Gesellschaft – insbesondere die Kommunalpolitik – ihre Verantwortung wahrnehmen und entsprechend an der Versorgung mitwirken."
Statement der KVB vom 26.01.2012 als PDF-Datei
Zur Situation der Versorgung opiatabhängiger Menschen durch Methadonsubstitution
