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Neue Überweisungsscheine

Statement des KVB-Vorstands zur Problematik neuer Überweisungsscheine, 01.04.2011:

"Auf Grund bundesweit gültiger Vorgaben haben sich Änderungen bei den Vordrucken zur vertragsärztlichen Versorgung ergeben. Unter anderem wurde der Überweisungsschein mit Wirkung zum 1. April 2011 überarbeitet. Wir hatten die niedergelassenen Haus- und Fachärzte darüber Mitte März per Rundschreiben informiert.

Alle Praxen, die solche Überweisungsscheine benötigen, haben Ende letzter Woche ein entsprechendes Erstausstattungspaket von dem durch uns beauftragten Dienstleister erhalten. Nicht erhalten haben dieses Paket Praxen, die

  • in den letzten zwei Jahren keine Formulare benötigt haben
  • generell ihre Formulare direkt aus der Praxisverwaltungssoftware heraus bedrucken („Blankoformularbedruckung“)
  • die von unserem Dienstleister versendeten Formularpakete nicht angenommen haben

Unseren Informationen nach hat das Gros der Praxen in Bayern die Pakete mit den neuen Formularen rechtzeitig erhalten. Mit dem Druckdienstleister ist vereinbart, dass sämtliche Bestellungen, die nun kurzfristig eingehen, auch innerhalb kürzester Zeit bearbeitet und versandt werden.

Um dennoch den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, haben wir kurzfristig zudem entschieden, dass die alten Vordrucke bei zeitnah ausgestellten Überweisungen auch jetzt noch Gültigkeit haben.

An der Quartalsgültigkeit von Überweisungsscheinen hat sich nichts geändert."

 

Statement des Vorstands der KVB vom 01.04.2011 als PDF-Datei

Zur Problematik neuer Überweisungsscheine zum 01.04.2011