Antrag auf Korrektur der Abrechnung

Antrag auf Korrektur der Abrechnung, Foto: iStockphoto.com/nyul

Voraussetzungen für einen Antrag auf Korrektur der Abrechnung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten der KVB.

Voraussetzung

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 der Abrechnungsbestimmungen kann die Abrechnung in Einzelfällen ausnahmsweise noch berichtigt oder ergänzt werden, wenn dies

  • innerhalb eines Monats nach Erhalt des Honorarbescheides und der Richtigstellungsmitteilung beantragt wird,
  • die eingereichte Abrechnung objektiv erkennbar unzutreffend ist und
  • dies die Nichtvergütung von Leistungen mit einem Honorarverlust zur Folge hätte, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Vergütungsanspruch des Vertragsarztes/Psychotherapeuten darstellen würde.

Ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Vergütungsanspruch eines Vertragsarztes/Psychotherapeuten ist gegeben, wenn die Nichtvergütung der betroffenen Leistungen mehr als 300 Euro erreichen.

Begründung

Liegt ein korrekturfähiger Fehler vor, setzen Sie den entsprechenden Kennbuchstaben in die Tabellen-Spalte "Begründung" ein und ergänzen diese um die geforderten Angaben:

A) Offensichtlicher Abrechnungsfehler (objektiv erkennbar unzutreffend) z. B.

  •     falsche Scheinart (Scheinuntergruppe)
  •     fehlende bzw. fehlerhafte Codierungen
  •     ungültige Gebührenordnungspositionen (Zahlendreher, Pseudo-GOP, Hilfsziffern, etc.)

B) Kennzeichnungsfehler hinsichtlich der LANR – fehlerhaft oder fehlend

C) Kennzeichnungsfehler hinsichtlich der BSNR bzw. NBSNR – fehlerhaft oder fehlend

D) Sachkosten/eingereichte rechnungsbegründende Unterlagen stimmen nicht überein

E) Sonstiges

Handelt es sich um einen generellen Fehler in der Abrechnung, z. B. statt der richtigen GOP wurde versehentlich bei einer Mehrzahl von Patienten die falsche GOP abgerechnet, besteht natürlich die Möglichkeit, dies entsprechend  in der Tabelle zu kennzeichnen.

Korrekturantrag stellen

Bitte verwenden Sie für Ihre Korrekturanträge ausschließlich folgendes Formular:

Antrag auf Berichtigung/Ergänzung der Abrechnung

Das erleichtert eine zügigen Bearbeitung und vermeidet Rückfragen. Wir bitten von Mehrfacheinreichungen abzusehen.

Den Antrag senden Sie bitte per Post oder Fax an folgende Adresse/Fax-Nummer:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Abrechnung
"Abrechnungskorrektur"
Vogelsgarten 6
90402 Nürnberg

0911 94667-66444

Hinweise zur Antragsbearbeitung

  • Die fachspezifische Prüfung und die programmtechnische Bearbeitung Ihres Antrages nehmen etwas Zeit in Anspruch. Wir sind bemüht, jeden Antrag schnellstmöglich der Korrektur zuzuführen. Systemtechnisch bedingte Bearbeitungszeiten können leider von uns nicht beeinflusst werden. Automatisiert geht Ihnen eine Eingangsbestätigung zu.
  • Ihre Korrektur wird nach offiziellem Einreichungsende voraussichtlich mit dem übernächsten, frühestens jedoch mit dem nächsten Honorarbescheid verbucht. Hierüber erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.
  • Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen über den Arbeitsstand ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
mehr lesenschließen

Hinweis

Es muss sich um die Korrektur von Eingabefehlern Ihrer Praxis handeln. Nicht von diesem Antragsverfahren umfasst sind sachlich-rechnerische Richtigstellungen, die auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen umgesetzt wurden. Hierzu zählen z.B. B€GO vorgegebene Abrechnungsausschlüsse, Fachgebietsgrenzen etc.

Sollten Sie mit derartigen Umsetzungen/Regelungen nicht einverstanden sein, ist nach wie vor ein Widerspruch erforderlich.