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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Honorar
Wir empfehlen jedem, der sich für einen Vergleich von Honorarzahlen interessiert, nicht nur einen Blick in den Honorarbericht der KBV, sondern zusätzlich in die Umsatzstatistik auf unserer Homepage zu werfen.
Der Gesetzgeber sieht in § 87c SGB V vor, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jedes Quartal für jede KV einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über das Honorar je Arzt und je Arztgruppe veröffentlicht. Zusätzlich hat sie über Arzt-, Fallzahlen und Leistungsmengen zu informieren.
Das Ergebnis ist der sogenannte Honorarbericht der KBV. Durch die Herausforderung, die Ergebnisse von 17 KVen je Arztgruppe vergleichbar zu machen, kann die KBV jedoch nicht auf Details in der regionalen Honorarverteilung eingehen und muss zum Teil vereinfachende Darstellungen wählen.
So hat die KBV ein eigenes System entwickelt, um Ärzte zu Arztgruppen zuzuordnen. Die KBV betrachtet bei der Fachgruppenaufteilung z.B. nur fachgleiche Praxen, wodurch alle Ärzte in fachübergreifenden MVZ oder Gemeinschaftspraxen nicht in die fachgruppenspezifischen Statistiken einfließen.
Dies führt vor allem bei Fachgruppen mit einem hohen Anteil an diesen Ärzten dazu, dass große Honorarbestandteile der Fachgruppe nicht einbezogen werden. Weiterhin bildet der Bericht nur Praxen mit zugelassenen Ärzten ab und schließt ermächtigte Ärzte und Institutionen vollständig aus. Zudem berücksichtigt die KBV bislang keine hälftigen bzw. anteiligen Versorgungsaufträge und zählt bei Durchschnittsberechnungen jeden Arzt als vollumfänglich tätig. Um trotz der vielfältigen Vertragslandschaften einen Vergleich der KVen zu ermöglichen, beschränkt sich die KBV in ihrem Bericht ferner auf die Honorare auf Basis der Gesamtvergütung nach § 87a SGB V.
Im Rahmen des KBV-Honorarberichts können folglich beispielsweise diese Bereiche nicht ausreichend bzw. vollständig für Bayern berücksichtigt werden:
Weiterhin führen Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Verbreitung von hausarztzentrierten Versorgungsverträgen gem. § 73b SGB V oder der Versorgungsstrukturen der KVen, zum Beispiel beim Stellenwert des Belegarztwesens, zu unterschiedlichen Umsätzen. Regionale Veränderungen in diesen Bereichen schränken weiterhin die Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Zeiträumen deutlich ein.
Jedes Quartal veröffentlichen wir Statistiken zu den Honorarumsätzen der niedergelassenen bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten.
Diese stellen aus unserer Sicht ein umfassendes Bild für quartalsübergreifende Honorarvergleiche niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern dar. Darin enthalten sind die Honorarumsätze der zugelassenen, angestellten und ermächtigten Ärzte. Bei Durchschnittsberechnungen je Arzt wird berücksichtigt, in welchem Umfang die Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Bei der Untergliederung der Fachgruppen sind sowohl die Honorarumsätze von medizinischen Versorgungszentren als auch von fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen enthalten, die auf Ärzte der jeweiligen Fachgruppe entfallen. Weiterhin sind die im KBV-Honorarbericht unzureichend abgebildeten Umsätze, wie beispielsweise für Impf-, Diabetes-, Onkologie-, Sozialpsychiatrie-Vereinbarung oder DMP enthalten.
Allerdings müssen auch bei der Interpretation unserer Umsatzstatistiken einige Punkte beachtet werden.
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