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HONORAR
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVB
Am 21. November 2015 hat die Vertreterversammlung der KV Bayerns einen neuen HVM beschlossen. Mit diesem HVM wird die seit 1. Januar 2013 geltende Systematik aus RLV und QZV grundsätzlich fortgeführt.
Detaillierte Informationen zur Honorarsystematik (z.B. aktuelle Fallzahl, kalkulatorische Jahresfallwerte, Fallzahlzuwachsbegrenzung) finden Sie in der Online-Fassung der KVB-Broschüre "Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns ab 01.01.2016". Die Ergänzungsbroschüre schlüsselt die QZV je Fachgruppe sowie weitere Leistungen mit und ohne Mengenbegrenzung auf.
Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte ab Quartal 1/2016:
Honorarverteilungsmaßstab ab 1. Januar 2016 (KVB-Serviceschreiben 23.11.15)
HVM-Anpassung bei Anästhesisten
Änderungen anästhesiologischen Leistungen / Abrechnung Leistungen Zahnbehandlungen (KVB-Serviceschreiben 25.11.15)
HVM-Anpassung bei Radiologen und Nuklearmedizinern
Änderungen hinsichtlich MRT-Leistungen (KVB-Serviceschreiben 25.11.15)
Aktuelle Fallzahl für RLV und QZV
Für die Obergrenze relevant sind ab 1. Januar 2016 grundsätzlich die aktuellen RLV- und QZV-Fallzahlen.
Ermittlung der Obergrenze mit der Abrechnung
Auch ab 1. Januar 2016 kommt es weiterhin grundsätzlich auf die aktuellen Fallzahlen an. Daneben gibt es kalkulatorische Fallwerte. Mit diesen arztgruppenspezifischen RLV- und QZV-Fallwerten und den aktuellen Fallzahlen der Praxis können Sie die Obergrenze für Ihre Praxis für das Quartal selbst fortlaufend hochrechnen und mitverfolgen. Nach Eingang der Abrechnung wird dann durch die KVB die tatsächliche Obergrenze aus den arztgruppenspezifischen RLV- und QZV-Fallwerten und den zur Abrechnung eingereichten RLV- bzw. QZV-Fallzahlen ermittelt und Ihnen in den Honorarunterlagen mitgeteilt.
Kalkulatorische Jahresfallwerte 2016
Die kalkulatorischen RLV/ QZV-Fallwerte 2016 sowie die RLV-Durchschnittsfallzahlen finden Sie unter folgendem Link:
Fallwerte, Fallzahlen und Quoten (Bitte melden Sie sich zum Öffnen der Seite zuerst mit Ihrer KVB-Benutzerkennung an.)
Stabilisierung der RLV- und QZV-Fallwerte bei Mengendynamik
Die kalkulatorischen Fallwerte können – im Falle einer starken Mengendynamik innerhalb einer Fachgruppe – zum Zeitpunkt der Honorarermittlung absinken, allerdings nur auf maximal 95 Prozent für die RLV bzw. 85 Prozent für die QZV.
Fallzahlzuwachsbegrenzung
Zusätzlich sieht der HVM eine RLV-Fallzahlzuwachsbegrenzung vor: Steigen in einer Fachgruppe die Fallzahlen insgesamt um mehr als drei Prozent, gelten für Ärzte dieser Fachgruppe, die selbst eine entsprechende Fallzahlsteigerung haben, nicht die aktuellen Fallzahlen, sondern die jeweiligen Vorjahresfallzahlen plus drei Prozent. Nur wenn es in einer ganzen Fachgruppe zu einem entsprechenden Fallzahlanstieg kommt, muss diese Form der Begrenzung auch angewendet werden.
Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KV Bayerns
Informationen über die Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KV Bayerns finden Sie in der Mai-Ausgabe der KVB-INFOS 2016.
Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KV Bayerns
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