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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
HONORAR
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVB
Am 26. November 2016 hat die Vertreterversammlung der KV Bayerns beschlossen, den HVM 2016 auch für die Zeit ab 1. Januar 2017 mit wenigen Änderungen fortzuführen. Damit wird die seit 1. Januar 2013 geltende Systematik aus RLV und QZV grundsätzlich fortgeführt.
Detaillierte Informationen zur Honorarsystematik (z.B. aktuelle Fallzahl, kalkulatorische Jahresfallwerte, Fallzahlzuwachsbegrenzung) finden Sie in der Online-Fassung der KVB-Broschüre "Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns ab 01.01.2017". Die Ergänzungsbroschüre schlüsselt die QZV je Fachgruppe sowie weitere Leistungen mit und ohne Mengenbegrenzung auf.
Überblick über die HVM-Änderungen ab 1. Januar 2017
Honorarverteilungsmaßstab ab 1. Januar 2017 (KVB-Serviceschreiben vom 28.11.2016)
Aktuelle Fallzahl für RLV und QZV
Für die Obergrenze relevant sind ab 1. Januar 2017 grundsätzlich die aktuellen RLV- und QZV-Fallzahlen.
Ermittlung der Obergrenze mit der Abrechnung
Auch ab 1. Januar 2017 kommt es weiterhin grundsätzlich auf die aktuellen Fallzahlen an. Daneben gibt es kalkulatorische Fallwerte. Mit diesen arztgruppenspezifischen RLV- und QZV-Fallwerten und den aktuellen Fallzahlen der Praxis können Sie die Obergrenze für Ihre Praxis für das Quartal selbst fortlaufend hochrechnen und mitverfolgen. Nach Eingang der Abrechnung wird dann durch die KVB die tatsächliche Obergrenze aus den arztgruppenspezifischen RLV- und QZV-Fallwerten und den zur Abrechnung eingereichten RLV- bzw. QZV-Fallzahlen ermittelt und Ihnen in den Honorarunterlagen mitgeteilt.
Kalkulatorische Jahresfallwerte 2017
Die kalkulatorischen RLV/ QZV-Fallwerte 2017 sowie die RLV-Durchschnittsfallzahlen finden Sie unter folgendem Link:
Fallwerte, Fallzahlen und Quoten (Bitte melden Sie sich zum Öffnen der Seite zuerst mit Ihrer KVB-Benutzerkennung an.)
Stabilisierung der RLV- und QZV-Fallwerte bei Mengendynamik
Die kalkulatorischen Fallwerte können – im Falle einer starken Mengendynamik innerhalb einer Fachgruppe – zum Zeitpunkt der Honorarermittlung absinken, allerdings nur auf maximal 95 Prozent für die RLV bzw. 85 Prozent für die QZV.
Fallzahlzuwachsbegrenzung
Zusätzlich sieht der HVM eine RLV-Fallzahlzuwachsbegrenzung vor: Steigen in einer Fachgruppe die Fallzahlen insgesamt um mehr als drei Prozent, gelten für Ärzte dieser Fachgruppe, die selbst eine entsprechende Fallzahlsteigerung haben, nicht die aktuellen Fallzahlen, sondern die jeweiligen Vorjahresfallzahlen plus drei Prozent. Nur wenn es in einer ganzen Fachgruppe zu einem entsprechenden Fallzahlanstieg kommt, muss diese Form der Begrenzung auch angewendet werden.
Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KV Bayerns
Informationen über die Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KV Bayerns finden Sie in der Oktober-Ausgabe der KVB-INFOS 2017.
Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KV Bayerns
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