Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 18:39 Uhr

Ambulantes Operieren

KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren einen bundesweit gültigen Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe sowie eine einheitliche Vergütung dieser Leistungen.

Die Vereinbarung sorgt für einheitliche Rahmenbedinungen und berücksichtigt Qualitätsvoraussetzungen sowie Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses.


Teilnahmeberechtigt sind alle Ärzte, die eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben.

Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "MEINE KVB".

KBV, GKV-Spitzenverband und DKG haben den aktuellen "AOP-Katalog" abgestimmt. Die Abrechnung der Katalog-Leistungen erfolgt auf der Grundlage des jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Anhangs 2 des EBM.

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