Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 24.04.2024 11:12 Uhr

Belegärztlich stationär abrechenbare Leistungen

Die KVB stimmt mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen quartalsweise ab, welche EBM-Leistungen belegärztlich stationär abgerechnet werden können.

Um die genannten belegärztlich stationär abrechenbaren Leistungen abrechnen zu können, müssen die in den Präambeln des jeweiligen EBM-Kapitels genannten Vorgaben erfüllt werden.

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