Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 09:49 Uhr
Besondere Versorgung von COPD- und KHK-Patienten
Ziel des Vertrags zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD/KHK ist die Verbesserung des Gesundheitszustands und deren Lebensqualität.
Der Vertrag besteht mit der BKK-Landesverband Bayern und sieht folgende ärztliche Leistungen vor:
- Eingangsgespräch: Vereinbarung von gesundheitsspezifischen Maßnahmen zur Steigerung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität des Patienten
- Folgegespräch: Kontinuierliche Weiterbetreuung und Überprüfung, inwieweit die vereinbarten Maßnahmen zum gewünschten Ziel geführt haben
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Indikation COPD: Teilnahme am DMP COPD (erste und zweite Versorgungsebene)
Für die Indikation KHK: Teilnahme am DMP Koronare Herzerkrankung (erste und zweite Versorgungsebene)
Darüber hinaus für die Indikationen COPD und KHK:
- Genehmigung zur psychosomatischen Grundversorgung (Hausärzte)
- Regelmäßige Teilnahme an ärztlichen Qualitätszirkeln in der ärztlichen Versorgungsgemeinschaft mit Indikationsbezug zu COPD (erste und zweite Versorgungsebene)
- Regelmäßige Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ärztlicher Kompetenzen im Versorgungsgeschehen (erste und zweite Versorgungsebene)
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