Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 09:49 Uhr

Besondere Versorgung von COPD- und KHK-Patienten

Ziel des Vertrags zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD/KHK ist die Verbesserung des Gesundheitszustands und deren Lebensqualität.

Der Vertrag besteht mit der BKK-Landesverband Bayern und sieht folgende ärztliche Leistungen vor:

  • Eingangsgespräch: Vereinbarung von gesundheitsspezifischen Maßnahmen zur Steigerung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität des Patienten
  • Folgegespräch: Kontinuierliche Weiterbetreuung und Überprüfung, inwieweit die vereinbarten Maßnahmen zum gewünschten Ziel geführt haben

Teilnahmeberechtigt sind Vertragsärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermächtigte Ärzte. Für die Vertragsteilnahme ist eine Teilnahmeerklärung zu stellen.

    Teilnahmevoraussetzungen

    Für die Indikation COPD: Teilnahme am DMP COPD (erste und zweite Versorgungsebene)

    Für die Indikation KHK: Teilnahme am DMP Koronare Herzerkrankung (erste und zweite Versorgungsebene)

     

    Darüber hinaus für die Indikationen COPD und KHK:

    • Genehmigung zur psychosomatischen Grundversorgung (Hausärzte)
    • Regelmäßige Teilnahme an ärztlichen Qualitätszirkeln in der ärztlichen Versorgungsgemeinschaft mit Indikationsbezug zu COPD (erste und zweite Versorgungsebene)
    • Regelmäßige Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ärztlicher Kompetenzen im Versorgungsgeschehen (erste und zweite Versorgungsebene)

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