Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 29.03.2024 00:02 Uhr

Botox®-Behandlung bei Erkrankungen der Blase

Der Vertrag mit der DAK-Gesundheit regelt die ambulante Behandlung der Blase mittels Botox®-Injektionen. Dadurch soll Patienten geholfen werden, bei denen eine Arzneimitteltherapie nicht erfolgreich war.

Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Urologie mit der Genehmigung zur Durchführung von ambulanten Operationen nach Kapitel 31.2 EBM. Ermächtigte Ärzte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Vertrag ist das Einreichen einer entsprechenden Teilnahmeerklärung.

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