Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 17:24 Uhr

Besondere Versorgung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen

Der Vertrag mit der BARMER regelt ab 1. Januar 2024 die Besondere Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED). Der Vertrag ist im Benehmen mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng) geschlossen.

Gegenstand des Versorgungsauftrags ist die Behandlung von Patienten, bei denen die ärztlich festgestellte Diagnose einer CED (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) gestellt wurde, durch besonders qualifizierte Ärzte.

KVB und BARMER möchten Ärzte im rationalen, leitliniengerechten Einsatz insbesondere der innovativen Wirkstoffe bei CED mit Informationen unterstützen und eine evidenzbasierte sowie wirtschaftliche Therapie fördern, die auch die Möglichkeit der leitliniengerechten Deeskalation beinhaltet.

Ziele

  1. Verringerung der Krankheitsaktivität zur bestmöglichen Prognose für Lebenserwartung und -qualität
  2. Sicherstellung einer leitlinien- und stadiengerechten Arzneimitteltherapie
  3. Entlastung der Gastroenterologen durch Förderung der Versorgungsassistenz CED (MFA mit Nachweis des Zertifikates "Versorgungsassistenz CED" nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit 120 Stunden und erfolgreicher Prüfung) bzw. Fachassistenz CED (MFA mit erfolgreicher Ableistung des Grund- und Aufbaukurses Fachassistenz CED des Kompetenznetz Darmerkrankungen – 14 Stunden)
  4. Reduzierung des Anteils der Versicherten, die einer stationären notfallmäßigen Behandlung der CED bedürfen
  5. Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben durch optimierte Therapie

Diese Ziele zur Strukturverbesserung des Betreuungspotenzials der Versicherten mit CED sollen insbesondere durch gemeinsame Fortbildungsaktivitäten und Diskussionen in CED-Qualitätszirkeln erreicht werden.

Teilnahmeberechtigt: alle in der Versorgungsregion der KVB zugelassene, angestellte und ermächtigte Fachärzte folgender Fachgebiete:

  • Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie
  • Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Gastroenterologie
  • Innere Medizin mit fachärztlicher Niederlassung und der Genehmigung zur Durchführung der Vorsorge-Koloskopie

 

Voraussetzungen

Entweder:

  • Nachweis eines gültigen Zertifikates "CED Schwerpunktpraxis im bng"

Oder:

  • Betreuung von > 50 CED-Patienten (GKV) pro Jahr/Praxis (Nachweis in zumindest einem Jahr ab 2018)
  • und Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V
  • und jährlicher Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungen zum Thema CED
  • und regelmäßige Teilnahme an zumindest einer der jährlich angebotenen Fortbildungen und/oder Qualitätszirkel des bng bzw. der KVB zum Thema CED

Für eine Teilnahme ist es notwendig, sämtliche Teilnahmevoraussetzungen und laufenden Verpflichtungen gemäß der Teilnahmeerklärung und den Leistungsbeschreibungen zu erfüllen.

 

Antragstellung

Bitte vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung (Formular s.u.) per Post senden

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Qualitätssicherung
Elsenheimerstr. 39
80687 München

per Fax: 089 57093-64966

per E-Mail:  VER.CoCQS(at)kvb.de

Nur teilnahmeberechtigte Fachärzte können Patienten in diesen Vertrag einschreiben.

  • Bitte klären Sie potenziell teilnahmeberechtigte Patienten anhand der Patienten- und Datenschutzinformationen über die Inhalte, Vorteile, Rechte und Pflichten des Vertrages auf.
  • Für die Einschreibung verwenden Sie die "Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte", die Sie mit Ihrer KVB-Teilnahmebestätigung erhalten.
  • Lassen Sie das Original bitte vom Patienten unterschreiben und senden dies innerhalb einer Woche an:

BARMER
Scanzentrum
73520 Schwäbisch Gmünd

  • Weitere Belege zur Versicherteneinschreibung erhalten Sie kostenfrei per formloser E-Mail unter Angabe Ihrer LANR und benötigter Stückzahl.

VER.CoCQS(at)kvb.de

 

Die Teilnahme beginnt ab dem Tag, der im Bestätigungsschreiben der KVB genannt ist. Ab dem Zeitpunkt dürfen vertragsspezifische Leistungen an Patienten, die bei der BARMER versichert sowie in diesem Vertrag eingeschrieben sind, erbracht und abgerechnet werden.

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