Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 16:49 Uhr

Ernährungsberatung

Im Rahmen des Vertrages mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind die ärztliche Beratung zur Änderung des Ernährungsverhaltens sowie die Verordnung einer Ernährungsberatung geregelt.

Bei Vorliegen von ernährungsbedingten Risikofaktoren für eine drohende Krankheit oder bei bereits manifesten Krankheitssymptomen, die sich aufgrund einer Untersuchung - auch im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung - oder einer Behandlung ergeben, führt der Vertragsarzt mit dem Anspruchsberechtigten ein ärztliches Gespräch durch.

Ziel dieses Gesprächs ist es, den Patienten unter Berücksichtigung seines Krankheitsbildes zur Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung zu motivieren. Zweck der ärztlichen Beratung ist auch die Vermittlung der Einsicht, dass durch eine richtige Ernährung die Einnahme von Medikamenten vermieden oder reduziert werden kann. Im Anschluss an das Gespräch verordnet der Arzt eine Ernährungsberatung, die durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte erfolgt.

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