Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.04.2024 17:55 Uhr

Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen

Die bundesweit gültigen Verträge mit der Techniker Krankenkasse und der Knappschaft regeln zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche.

 

     

    Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellt zentrale Weichen für die gesundheitliche Entwicklung mit Auswirkungen bis in das fortgeschrittene Erwachsenenalter hinein. Die Qualität der Vorsorge soll durch  die Einführung eines erweiterten Präventionsangebotes für Kinder erhöht werden.

    Ziel ist es dabei, die Entwicklung von Kindern in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Familie explizit früh und nachhaltig zu fördern, um mögliche Entwicklungsstörungen zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegen wirken zu können.

     

    Zur Teilnahme am Vertrag ist eine Teilnahmeerklärung einzureichen.

    Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "MEINE KVB".

     

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