Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 15:32 Uhr

Hausarztzentrierte Versorgung

Ziel des Vertrages mit den Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) ist die Umsetzung einer hausarztzentrierten Versorgung für LKK-Versicherte in Bayern.

     

    Teilnahmeberechtigt sind alle Vertragsärzte, die gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. 

    Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Vertrag ist das Einreichen einer Teilnahmeerklärung.

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