Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.04.2024 17:23 Uhr

Honorarverträge

Die KVB und die Landesverbände der Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, LKK und Knappschaft) und die Ersatzkassen vereinbaren für jedes Jahr gemeinsam und einheitlich die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen für Versicherte mit Wohnort in Bayern.

Gesetzliche Grundlage dafür sind die Regelungen des Fünften Sozialgesetzbuches, insbesondere die Paragraphen 82, 85, 87 sowie 87a, sowie die Beschlüsse und Empfehlungen des (Erweiterten) Bewertungsausschusses.

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