Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 22:27 Uhr

Ambulante Kataraktoperationen

Der Vertrag fördert ambulante Kataraktoperationen durch niedergelassene Augenärzte strukturell und finanziell.

Die Vertragspartner wollen erreichen, dass ein nicht unerheblicher Teil der durchgeführten stationären Kataraktoperationen bei gleicher Qualität durch niedergelassene Augenärzte ambulant durchgeführt und teure Krankenhausbehandlungen vermieden werden.

Hinweis: Vereinbarung mit der AOK Bayern, gleichlautend abgeschlossen mit dem BKK Landesverband, der IKK classic, der LKK, der Knappschaft und den Ersatzkassen

Teilnehmen können grundsätzlich operativ und konservativ tätige Fachärzte für Augenheilkunde sowie Fachärzte für Anästhesiologie mit Betriebsstätte in Bayern, die unter anderem qualitative Anforderungen sowie Mindest-Katarakt-OP-Zahlen nachweisen können.

Zur Teilnahme ist je Modul eine Teilnahmeerklärung einzureichen.

Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "MEINE KVB".

      Für Versicherte, die ihren Wohnort nicht in Bayern haben und bei folgenden Krankenkassen versichert sind, ist keine Abrechnung nach der Bayerischen Kataraktvereinbarung vorgesehen.

      • alle AOKen (mit Ausnahme der AOK Bayern)
      • IKK Nord
      • BIG
      • IKK Südwest
      • IKK Berlin Brandenburg
      • IKK Gesund plus
      • alle BKKen

      In diesen Fällen setzt die KVB die Ziffern nach der Bayerischen Kataraktvereinbarung automatisch in die entsprechenden GOPen nach EBM um.

      Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die EBM-Regelungen also unter anderem die 3-Tages-OP-Regelung greift (siehe Kapitel 31.2.1, Präambel Nr. 8) und demnach bei ggf. zwei (Katarakt-) Operationen innerhalb von drei Tagen nur eine Operation geltend gemacht werden kann. 

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