Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 17:42 Uhr
Sachkostenerstattung
Die Vereinbarungen mit der AOK Bayern, dem BKK Landesverband Bayern, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der IKK classic, der Knappschaft und dem Verband der Ersatzkassen regeln die Abrechnung der Sachkosten, die u.a. bei einzelnen ambulanten Operationen über die Gebührenordnungsnummern des EBM hinaus abgerechnet werden können.
Eine Verhandlungskommission zwischen Krankenkassen und KVB-Kommission entscheidet, ob bzw. wann neue Sachkosten in die Sachkostenvereinbarung aufgenommen und somit abgerechnet werden können.
Die Aufnahme neuer Sachkosten muss bei der KVB beantragt werden (Antrag siehe unten).
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