Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 17:42 Uhr

Sachkostenerstattung

Die Vereinbarungen mit der AOK Bayern, dem BKK Landesverband Bayern, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der IKK classic, der Knappschaft und dem Verband der Ersatzkassen regeln die Abrechnung der Sachkosten, die u.a. bei einzelnen ambulanten Operationen über die Gebührenordnungsnummern des EBM hinaus abgerechnet werden können.

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