Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 18:41 Uhr

Regionale Vereinbarung

Tonsillotomie

Die regionale Vereinbarung mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft regelt die Tonsillotomie bei symptomatischer Hyperplasie.

Am 1. Juli 2019 wurde die Behandlungsmethode der Tonsillotomie bei symptomatischer Hyperplasie in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. Damit endeten in Bayern zwei Sellektivverträge mit der BARMER und der KKH. Jedoch konnte der Vertrag mit der BKK-VAG fortgeführt werden.

Zur Teilnahme ist eine Teilnahmerklärung postalisch beim BKK-Landesverband einzureichen.

BKK Landesverband Bayern
Züricher Str. 25
81476 München

Die Teilnahmeerklärungen finden Sie in "Meine KVB" unter der Kachel "Leistungen dokumentieren".

Eine parallele Abrechnung der "regionalen Vereinbarungsziffern" neben den EBM-Ziffern ist ausgeschlossen ist. Die Abrechnungsziffern sind in der Abrechnung selbst anzusetzen.

Sollte es bei der nachgelagerten Prüfung zu einem Verstoß gegen die Abrechnungsregelungen - insbesondere zu einer Parallelabrechnung von EBM- und Selektivvertragsleistungen - kommen, so sind die Krankenkassen berechtigt, die Vergütung in Höhe der selektivvertraglichen Leistungen zurückzufordern.

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.