Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 08.12.2023 11:24 Uhr

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Energiekostenhilfe für Praxen in Aussicht gestellt

Das bayerische Wirtschaftsministerium arbeitet an einer Energie-Härtefallregelung für kleine und mittelständische Unternehmen, inklusive Praxen.

Seit dem abrupten Anstieg der Energiepreise im vergangenen Jahr setzt sich die KVB dafür ein, auch bei Ärzten und Psychotherapeuten für finanziellen Ausgleich zu sorgen. Gerade weil das Potenzial für Energieeinsparungen in Praxen gering ist, herrscht dringender Handlungsbedarf.

In Bayern ist nun eine Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Arbeit. Zu diesen KMU zählen auch ärztliche und psychotherapeutische Praxen. Aktuell hat der Ministerrat ein entsprechendes Eckpunkte-Papier für die Bayerische Energie-Härtefallhilfe (EHFH) beschlossen. Diese wird derzeit im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgearbeitet.

Die EHFH sieht eine finanzielle Unterstützung für folgende Energieträger und Zeiträume vor:

 

Voraussetzungen

1. Verdoppelung der Preise (mind. 200 %) im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021

2. Gestiegene Energiekosten stellen für das KMU außerordentliche Belastung dar

3. Betroffenes KMU absehbar in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht

 

Energieträger

1./2.Nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas

3.Leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas und Fernwärme

 

Unterstützungszeitraum

1./2. Oktober 2022 bis Dezember 2023

3. Januar 2023 bis Dezember 2023

 

weitere Informationen zur Energie-Härtefallregelung

 

Bitte beachten: Aktuell können noch keine Anträge auf Energiekostenhilfe gestellt werden.