Seit dem abrupten Anstieg der Energiepreise im vergangenen Jahr setzt sich die KVB dafür ein, auch bei Ärzten und Psychotherapeuten für finanziellen Ausgleich zu sorgen. Gerade weil das Potenzial für Energieeinsparungen in Praxen gering ist, herrscht dringender Handlungsbedarf.
In Bayern ist nun eine Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Arbeit. Zu diesen KMU zählen auch ärztliche und psychotherapeutische Praxen. Aktuell hat der Ministerrat ein entsprechendes Eckpunkte-Papier für die Bayerische Energie-Härtefallhilfe (EHFH) beschlossen. Diese wird derzeit im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgearbeitet.
Die EHFH sieht eine finanzielle Unterstützung für folgende Energieträger und Zeiträume vor:
Voraussetzungen
1. Verdoppelung der Preise (mind. 200 %) im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021
2. Gestiegene Energiekosten stellen für das KMU außerordentliche Belastung dar
3. Betroffenes KMU absehbar in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht
Energieträger
1./2.Nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas
3.Leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas und Fernwärme
Unterstützungszeitraum
1./2. Oktober 2022 bis Dezember 2023
3. Januar 2023 bis Dezember 2023
weitere Informationen zur Energie-Härtefallregelung
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