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Ende der kostenfreien Corona-Testungen

01.03.2023

Seit 1. März gelten neue Bedingungen für Corona-Test ("Bürgertests") und die Corona-Behandlungen von GKV-Versicherten.

Ende der Corona-Testungen

Es besteht kein Anspruch mehr auf kostenfreie präventive Coronatests (z.B. Bürgertests) und Bestätigungsdiagnostik. Seit 1. März erbrachte Tests können nicht mehr abgerechnet und PCR-Labor-Testungen nicht mehr über Vordruck Muster 10C veranlasst werden. Abrechnungen für bis zum 28. Februar durchgeführte Tests nach der Testverordnung müssen bis spätestens 31. Mai 2023 eingereicht werden.

Behandlung von Corona-Erkrankungen

Für gesetzlich Krankenversicherte mit COVID-19-Symptomen bleibt die Corona-Behandlung in der jetzigen Fassung bestehen. Die Krankenbehandlung umfasst die Abstrichentnahme für einen PCR-Test sowie die Beauftragung der PCR-Labor-Testung, wobei die Abstrichentnahme Inhalt der Versichertenpauschale ist und nicht gesondert abgerechnet werden kann. Für die Laborbeauftragung ist nur noch Formular nach Muster 10 zu verwenden.

Maskenpflicht

In Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen gilt weiterhin bis 7. April 2023 für Patienten und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.