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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Seit 1. März gelten neue Bedingungen für Corona-Test ("Bürgertests") und die Corona-Behandlungen von GKV-Versicherten.
Ende der Corona-Testungen
Es besteht kein Anspruch mehr auf kostenfreie präventive Coronatests (z.B. Bürgertests) und Bestätigungsdiagnostik. Seit 1. März erbrachte Tests können nicht mehr abgerechnet und PCR-Labor-Testungen nicht mehr über Vordruck Muster 10C veranlasst werden. Abrechnungen für bis zum 28. Februar durchgeführte Tests nach der Testverordnung müssen bis spätestens 31. Mai 2023 eingereicht werden.
Behandlung von Corona-Erkrankungen
Für gesetzlich Krankenversicherte mit COVID-19-Symptomen bleibt die Corona-Behandlung in der jetzigen Fassung bestehen. Die Krankenbehandlung umfasst die Abstrichentnahme für einen PCR-Test sowie die Beauftragung der PCR-Labor-Testung, wobei die Abstrichentnahme Inhalt der Versichertenpauschale ist und nicht gesondert abgerechnet werden kann. Für die Laborbeauftragung ist nur noch Formular nach Muster 10 zu verwenden.
Maskenpflicht
In Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen gilt weiterhin bis 7. April 2023 für Patienten und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.