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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Das bayerische Wirtschaftsministerium arbeitet an einer Energie-Härtefallregelung für kleine und mittelständische Unternehmen, inklusive Praxen.
Seit dem abrupten Anstieg der Energiepreise im vergangenen Jahr setzt sich die KVB dafür ein, auch bei Ärzten und Psychotherapeuten für finanziellen Ausgleich zu sorgen. Gerade weil das Potenzial für Energieeinsparungen in Praxen gering ist, herrscht dringender Handlungsbedarf.
In Bayern ist nun eine Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Arbeit. Zu diesen KMU zählen auch ärztliche und psychotherapeutische Praxen. Aktuell hat der Ministerrat ein entsprechendes Eckpunkte-Papier für die Bayerische Energie-Härtefallhilfe (EHFH) beschlossen. Diese wird derzeit im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgearbeitet.
Die EHFH sieht eine finanzielle Unterstützung für folgende Energieträger und Zeiträume vor:
Voraussetzungen | Energieträger | Unterstützungszeitraum |
---|---|---|
| Nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas | Oktober 2022 bis Dezember 2023 |
Leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas und Fernwärme | Januar 2023 bis Dezember 2023 |
weitere Informationen zur Energie-Härtefallregelung
Bitte beachten: Aktuell können noch keine Anträge auf Energiekostenhilfe gestellt werden.