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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird die eRezept-Testphase über den 31. Dezember 2021 hinaus ausgeweitet.
Auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb des eRezepts über den 31. Dezember 2021 hinaus schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet. Praxen, die noch nicht an dieser Testphase teilnehmen, können zunächst weiterhin das Muster 16-Formular einsetzen. Zuvor hatte bereits die KBV mit einer Richtlinie eine Übergangsregelung geschaffen, die zulässt, dass noch bis zum 30. Juni 2022 das alte etablierte Verfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt wird, falls das eRezept technisch in der jeweiligen Praxis noch nicht umsetzbar ist.
Praxen sind aufgefordert, sich schnellstmöglich mit dem neuen Prozess auseinanderzusetzen. Wenn nach erfolgter Testung zertifizierte eRezept-Updates für das Praxisverwaltungssystem / die Verordnungssoftware zur Verfügung stehen, sollten Praxen diese in Klärung mit dem PVS-Anbieter / IT-Servicepartner installieren und einen geeigneten Umstellungszeitpunkt für das eRezept abstimmen. Bei fehlenden technischen Voraussetzungen, technischen Problemen oder sofern die Apotheken in räumlicher Nähe zur Vertragsarztpraxis noch nicht in der Lage sind, eRezepte abzurufen, kann auf das Muster 16 zurückgegriffen werden.