Wieder Festbeträge bei Fiebersäften/Antibiotika für Kinder

28.04.2023

Ab 1. Mai 2023 gilt wieder die für drei Monate ausgesetzte Festbetragsregelung bei Fiebersäften/Antibiotika für Kinder.

Hintergrund

Für einige Fiebersäfte und -zäpfchen mit Paracetamol und Ibuprofen sowie Antibiotika-Suspensionen hatten die Krankenkassen zum 1. Februar 2023 die Festbeträge für drei Monate ausgesetzt. Mehrere Firmen hatten seitdem die Preise um bis zu 76 Prozent angehoben und werden diese auch über die Aussetzung hinaus beibehalten.

Erklären sich die Krankenkassen nicht bereit, die Mehrkosten zu übernehmen, müssen ab 1. Mai 2023 Eltern die Festbetragsdifferenzen tragen.

Ausblick

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz  wird erst zum Sommer 2023 in Kraft treten.