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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
In Bayern gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen.
Dies hat die Staatsregierung durch die 16. BayIfSMV vom 1. April 2022 verfügt.
Von der FFP2-Maskenpflicht nach der 16. BayIfSMV ausgenommen sind Praxen nicht-ärztlicher Psychotherapeuten, da sie nicht von dem in § 2 BayIfSMV verwendeten Begriff "Arztpraxen" umfasst sind.
Für sie besteht die Möglichkeit, anlässlich des Infektionsgeschehens und einer damit einhergehenden Gefährdungssituation im Rahmen ihrer Organisationshoheit und unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages ggf. notwendige Infektionsschutzmaßnahmen, wie auch das Tragen einer (FFP2-) Maske, in einem situationsangemessenen Umfang festzulegen.