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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Die Abrechnung der ambulanten Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge erfolgt nach dem Vertrag zur Versorgung von Asylbewerbern.
Leistungserbringer rechnen wie gewohnt über die KVB ab. Bei der ambulanten Versorgung im Rahmen des "Asylvertrags" ist wie folgt zu differenzieren:
1. Behandlung mit Behandlungsschein
Die Patienten erscheinen mit einem Behandlungsschein "vom Amt" in Ihrer Praxis. Auf dem Behandlungsschein sind die im Rahmen des "Asylvertrags" erbringbaren Leistungen angegeben. Außerdem finden Sie hierauf die relevanten Informationen zur Abrechnung. Erscheint ein Patient, bei dem es sich um keinen Notfall handelt, ohne Behandlungsschein, verweisen Sie ihn bitte an das zuständige Amt.
2. Notfallbehandlung ohne Behandlungsschein
Eine Notfallbehandlung kann unbürokratisch auch ohne Behandlungsschein durchgeführt werden. Bitte fordern Sie im Nachgang einen Behandlungsschein über die Anzeige einer Eilbehandlung beim zuständigen Kostenträger an.
Bitte erfragen Sie unbedingt folgende Daten und geben diese in der Abrechnung an:
• persönliche Daten des Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
• Aufenthaltsadresse in Deutschland
• zuständiger Kostenträger
Weitere Informationen
Abrechnung im Rahmen des Asylverfahrens/Sozialhilfevertrags mit Behandlungsschein
Merkblatt Versorgung nach AsylbLG
Behandlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen