Die Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 11. Januar 2023 ist am 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten.
Die vom BMG zur Verfügung gestellten Arzneimittel sind noch bis Ende Januar bzw. Ende Februar 2024 haltbar. Um diese Arzneimittel noch bis zum Ablauf ihres Verfalldatums abgeben zu können, hat das BMG am 22. Dezember 2023 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die vom 1. Januar bis zum 29. Februar 2024 gültig ist.
Für die patientenbezogene Verordnung zulasten der jeweiligen Krankenkasse gilt:
Die Möglichkeit, dass Hausärzte Paxlovid direkt an Patienten abgeben, endete am 15. Februar 2024.