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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Studium
Neben unserer eigenen KVB-Famulaturförderung "FamuLAND" gibt es weitere Förderungen für Studierende der Humanmedizin. Hier finden Sie Stipendien verschiedener Anbieter: vom Ministerium, Verbänden oder Kommunen.
Das Stipendienprogramm des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege richtet sich an Medizinstudierende, die später ihre Facharztweiterbildung im ländlichen Raum absolvieren und auch anschließend für mindestens fünf Jahre auf dem Land tätig sind – egal ob im Krankenhaus oder in einer Haus- oder Facharztpraxis. Wenn Sie bereits den ersten Abschnitt Ihrer Ärztlichen Prüfung absolviert haben, könnten Sie sich für das Stipendium des Bayerischen Staatsministeriums bewerben. So könnten Sie 600 Euro pro Monat für maximal vier Jahre erhalten.
Wenn Sie im Praktischen Jahr (PJ) das Wahlfach Allgemeinmedizin wählen und einen Abschnitt Ihrer Ausbildung in einer Praxis für Allgemeinmedizin absolvieren, könnte ein Stipendium der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband für Sie interessant sein. Dabei könnten Sie bis zu 2.400 Euro Pro Tertial erhalten.
Sollten Sie Ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im Weiterbildungsverbund Coburg planen und anschließend zwei Jahre im Landkreis Coburg hausärztlich tätig sein, können Sie sich schon ab dem 1. Semester des Medizinstudiums für ein Stipendium bewerben. Der Landkreis Coburg vergibt jährlich fünf Stipendien in der Höhe von 300 Euro pro Monat für maximal 5 Jahre.
Die Informationsplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) bietet eine Übersicht über zahlreiche (Förder-)Programme und Stipendien in Bayern.