Weiterbildung

Förderung fachärztliche Weiterbildung und psychotherapeutische Ausbildung

Für angehende Fachärzte und Psychotherapeuten gibt es in Bayern zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass die beiden Fördermöglichkeiten nicht parallel in Anspruch genommen werden können.

1. Gesetzliche Förderung nach § 75a SGB V

Die fachgruppenbasierte Förderung nach § 75a SGB V umfasst bayernweit ab 2023 316,61 (Vollzeit-) Stellen. Auf die gegenwärtig nicht besetzten Förderstellen dieses Kontingents können sich bestimmte Arztgruppen innerhalb des Ausschreibungszeitraums bewerben.

Der monatliche Gehaltszuschuss beträgt in Vollzeit seit dem 01. Januar 2023 5.400 Euro. Der Zuschuss für bereits laufende Förderungen wird von der KVB automatisch angepasst. Ein gesonderter Antrag der Weiterbilder ist nicht notwendig.

Natürlich können auch Teilzeittätigkeiten gefördert werden.

Ausgezahlt werden die Förderbeträge, die hälftig von der KVB und den bayerischen Krankenkassen getragen werden, an den Praxisinhaber.

Weitere Infos zur gesetzlichen Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V

2. "KVB-Förderung"

Darüber hinaus bietet die KVB bereits seit 2013 eine weitere ambulante Weiterbildungsförderung für Weiterbildungsabschnitte von mindestens sechs Monaten an. Die Förderung beträgt seit dem 01. Januar 2023 2.700 Euro monatlich (Vollzeit). Der Zuschuss für bereits laufende Förderungen wird von der KVB automatisch angepasst. Ein gesonderter Antrag der Weiterbilder ist nicht notwendig.

Gefördert wird auch die praktische Tätigkeit im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung. Diese Förderung steht Psychotherapeuten sowie grundsätzlich allen Facharztgruppen offen, hängt allerdings von der fachlichen und regionalen Versorgungssituation in der Stadt oder dem Landkreis ab, in der die Weiterbildungspraxis liegt.

Weitere Infos zur "KVB- Förderung"