Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
GBA-Richtlinie (ASV)
Patienten mit Pulmonaler Hypertonie können nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich in Kliniken und Praxen versorgt werden. Die entsprechenden Leistungen können seit Inkrafttreten des Beschlusses – erfolgte am 31. Mai 2016 – zu Lasten der GKV erbracht werden.
Die Konkretisierung umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Pulmonaler Hypertonie. Zur Gruppe der Patienten mit Pulmonaler Hypertonie im Sinne der Richtlinie zählen Patienten mit folgenden Erkrankungen:
entsprechend der Nizza-Klassifikation
Für die Indikation Pulmonale Hypertonie soll sich das Kernteam aus folgenden Fachrichtungen zusammensetzen:
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden auch:
Falls kein Facharzt für Kinder-und Jugendmedizin mit der genannten Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzweiterbildungen verfügbar ist, ist ein Facharzt für Kinder-und Jugendmedizin zu benennen.
Die Teamleitung kann von allen für das Kernteam zugelassenen Fachrichtungen übernommen werden, außer dem Kinder- und Jugendmediziner ohne Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzweiterbildung.
Folgende Fachärzte sind bei medizinischer Notwendigkeit zeitnah hinzuzuziehen:
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, können zusätzlich folgende Fachärzte als Teammitglieder benannt werden:
Das ASV-Team ist unter anderem verpflichtet, mit sozialen Diensten sowie einem Transplantationszentrum zusammenzuarbeiten. Organisatorisch ist ferner die 24-Stunden-Notfallversorgung, Notfallpläne sowie die Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung geregelt.
Der G-BA hat den Behandlungsumfang für Patienten mit Pulmonaler Hypertonie in der ASV ganz konkret definiert – die zugelassenen Leistungen für Diagnostik, Behandlung und Beratung können im Detail in der Anlage zur Richtlinie nachgelesen werden. Der Appendix zur Anlage Pulmonale Hypertonie enthält darüber hinaus konkrete Gebührenordnungspositionen je Fachgruppe, die im Rahmen der ASV abgerechnet werden können.
Das Kernteam muss mindestens 50 Patienten der konkretisierten ASV-Indikationsgruppe mit Verdachts- oder gesicherter Diagnose pro Jahr behandeln. Für die Berechnung der Mindestmenge ist die Summe aller Patienten in den jeweiligen zurückliegenden vier Quartalen maßgeblich, die zu der in der Konkretisierung näher bezeichneten Erkrankung zu rechnen sind und von den Mitgliedern des Kernteams im Rahmen der ambulanten oder stationären Versorgung, der integrierten Versorgung nach § 140a SGB V oder einer sonstigen, auch privat finanzierten Versorgungsform behandelt wurden.
In den zurückliegenden vier Quartalen vor Anzeige der Leistungserbringung beim erweiterten Landesausschuss muss das Kernteam mindestens 50 Prozent der oben genannten Anzahl von Patienten behandelt haben. Die Mindestbehandlungszahlen können im ersten Jahr der ASV-Berechtigung höchstens um 50 Prozent unterschritten werden.
Für die Dokumentation der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Pulmonaler Hypertonie ist die Diagnose nach ICD-10-GM inklusive des Kennzeichens zur Diagnosesicherheit zu dokumentieren.
Es besteht ein Überweisungserfordernis durch den behandelnden Vertragsarzt. Für Patienten aus dem stationären Bereich des ASV-berechtigten Krankenhauses oder für Patienten von im jeweiligen Indikationsgebiet tätigen vertragsärztlichen ASV-Berechtigten in sein ASV-Team besteht kein Überweisungserfordernis. Die Überweisung kann auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose erfolgen.
zur Teilnahme an der ASV
Pulmonale Hypertonie
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte nutzen Sie einen anderen aktuellen Browser.
Bitte wählen Sie den Zugangsweg.
KV-Ident Plus:
KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):