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KVB-Berater beantworten Fragen zur
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IT in der Praxis
Das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" - kurz E-Health-Gesetz - ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken die Möglichkeit zu geben, in sicherer, strukturierter und medienbruchfreier Weise medizinische Informationen ihrer Patienten zur Weiterbehandlung elektronisch zu übermitteln.
In Zukunft sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems durch die Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte und der Telemedizin sollen weiter ausgebaut werden.
Der Begriff "Telematik" ist eine Kombination der Wörter "Telekommunikation" und "Informatik". Dabei geht es um die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen.
Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der GKV und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Ausweis Zugang erhalten.
Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) hat die elektronische Prüfung des Versicherungsnachweises auf der eGK und Aktualisierung der Versichertenstammdaten zum Ziel.
Dabei wird mittels einer Online-Verbindung zwischen einer Praxis und der zuständigen Krankenkasse geprüft, ob die vom Patienten vorgelegte eGK gültig ist und aktuell eine Mitgliedschaft besteht. Sollte eine Adressänderung des Patienten bei der Krankenkasse vorliegen, wird die aktuelle Adresse auf die eGK geschrieben und kann so in das Praxisverwaltungssystem übernommen werden. Weitere Informationen zum VSDM finden Sie in der rechten Spalte im Kasten "KBV-Publikationen".
Laut E-Health-Gesetz müssen künftig alle Praxen an die TI angeschlossen sein und das VSDM durchführen. Vertragsärzten und -psychotherapeuten, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, droht eine Honorarkürzung um ein Prozent. Diese Regelung gilt aber nicht für alle Arztgruppen.
Besonderheiten bei der VSDM-Pflicht:
Für den Zugang zur TI und zur Durchführung des Versichertenstammdatenabgleichs werden verschiedene technische Komponenten und Dienste in den Praxen benötigt.
Seit 1. Oktober 2016 besteht für Patienten der Anspruch auf einen Medikationsplan. Ärzte müssen ihre Patienten über diesen Anspruch informieren.
Zur Förderung der Telemedizin wurden zum 1. April 2017 Telekonsile bei der Befundung von Röntgenaufnahmen sowie die Online-Videosprechstunde mit Bestandspatienten in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen.
Seit 1. Januar 2017 werden elektronische Arztbriefe laut E-Health-Gesetz von den Krankenkassen finanziell gefördert.
Künftig soll allen Versicherten die Möglichkeit eingeräumt werden, notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) auf ihre eGK eintragen zu lassen. Damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar.
Erforderliche Maßnahmen wie die Definition von technischen Rahmenbedingungen und Vergütungselementen wurden von der gematik, der KBV und dem GKV-Spitzenverband festgelegt. Die Industrie wird im nächsten Schritt entsprechende Produkte entwickeln müssen, bevor die Fachanwendung Notfalldatenmanagement (NFDM) in den Arztpraxen eingesetzt werden kann.
Um das NFDM nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis gegeben sein:
Hinweis: Die Versicherten müssen der Speicherung ihrer Notfalldaten zustimmen. Um die Daten in der Regelversorgung zu nutzen, müssen die Patienten ihr Einverständnis erteilen. Dieses Einverständnis sollte in der Praxis bzw. im Praxisverwaltungssystem dokumentiert werden. Soweit für die Notfallversorgung erforderlich, ist der Zugriff auf die Daten auch ohne Autorisierung der Versicherten zulässig.
Künftig haben Versicherte Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, in der wichtige elektronische Dokumente wie Arztbriefe, Medikationsplan, Notfalldatensatz, Impfausweis, etc. aufbewahrt werden können. Um auf diese Akte zugreifen zu können, wird ein elektronischer Arztausweis benötigt. Die Akte liegt nicht beim Arzt bzw. dem Krankenhaus, sondern in der Hand des Patienten.
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
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