Telematikinfrastruktur

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

  • Er enthält Angaben zur Medikation wie z.B. verordnete Arzneimittel, Selbstmedikation, ggf. in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel und Informationen zur Anwendung. Zusätzlich sind medikationsrelevante Daten wie Allergien/Unverträglichkeiten, medizinische Individualparameter des Versicherten wie Alter, Gewicht oder Kreatininwert enthalten.
  • Er bildet die Datengrundlage für den BMP und enthält neben den Patientenstammdaten auch Hinweise und Infos zum ärztlichen Informationsaustausch. Die gespeicherten Angaben und Informationen können von allen am Medikationsprozess Beteiligten, u.a. auch Psychotherapeuten, mit dem Einverständnis des Versicherten eingesehen werden und damit zur Verbesserung der interprofessionellen Kommunikation und der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen.
  • Er richtet sich an Versicherte, bei denen mehrere Erkrankungen vorliegen bzw. die mehrere Medikamente einnehmen und/oder an Allergien oder Unverträglichkeiten leiden. Es gilt dieselbe Anspruchsregelung wie beim BMP.
    D. h., Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung eines eMP haben Versicherte, die dauerhaft, also (voraussichtlich) für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen, gleichzeitig mindestens drei systemisch wirkende, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschriebene Arzneimittel anwenden.
    Neu ist, dass mit dem eMP auch jeder weiterbehandelnde Arzt verpflichtet ist, den Medikationsplan zu aktualisieren und mittels der eGK zu speichern, sobald die Medikation durch den jeweiligen Arzt geändert wird oder er ausreichend Kenntnis über eine Änderung hat und der Versicherte eine Aktualisierung wünscht.

Technische Voraussetzungen

Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung und einer Arzneimittel-Datenbank werden als technische Voraussetzungen für den eMP folgende Komponenten benötigt:

  • E-Health-Konnektor mit eMP-Funktionalität. Dieser unterstützt neben dem VSDM und dem eMP die Anwendung Notfalldatenmanagement (NFDMZudem ermöglicht er die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die für die Signatur der medizinischen Dokumente für den Versand über den Kommunikationsdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) und die Signatur des Notfalldatensatzes benötigt wird. Für Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, ist ein Update des Konnektors erforderlich.
  • PVS-Modul eMP
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • evtl. ein zusätzliches Kartenterminal im Sprechzimmer

Ansprechpartner für weitere Informationen, insbes. zur Verfügbarkeit der Konnektor- und PVS-Updates, ist der Praxis-eigene IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.

Hinweis: Versicherte benötigen ihre PIN für die eGK (wird von den Krankenkassen ausgegeben), damit der eMP auf der eGK gespeichert werden kann.

 

Finanzierung (Erstattungspauschalen)

Die folgenden Pauschalen werden für die beiden Fachanwendungen eMP und NFDM gemeinsam ausgezahlt, auch wenn nur eine Anwendung eingerichtet wird (keine Doppelauszahlung):

  • NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS: 930,00 Euro einmalig je Betriebsstätte (530,00 Euro für Konnektor-Update, 400,00 Euro für PVS-Update)
  • Zusätzliches KT: 677,50 Euro je KT (Anspruch auf ein zusätzliches KT je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in definierten Quartalen, Details siehe FAQ)
  • Zuschlag auf die bereits im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten: 17,25 Euro pro Quartal je Betriebsstätte (4,50 Euro für Konnektor, 5,25 Euro für NFDM-PVS-Modul, 7,50 Euro für eMP-PVS-Modul)

Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

Vergütung

Die bisher angesetzten GOPen für die Vergütung des Erstellens und Aktualisierens des Medikationsplans gelten auch weiterhin. Details sind auf der Themenseite Medikationsplan zu finden.

Einwilligung des Patienten

Wichtig ist, dass das Speichern des eMP auf der eGK für Versicherte freiwillig ist. Vor einer Erstanlage des eMP muss der Patient also mit einer mündlichen oder schriftlichen Einwilligungserklärung seine Zustimmung für die Speicherung der Daten auf der eGK erteilen. Ein Verweis auf die erteilte Einwilligung wird auch auf der eGK gespeichert. Die Einwilligung kann jederzeit vom Patienten widerrufen werden.

Der Versicherte erteilt darüber hinaus dem Behandler die Zustimmung und somit den Zugriff auf die Daten durch Eingabe einer PIN oder - bei Deaktivierung der PIN - durch seine mündliche Zustimmung. Die Zustimmung muss vor jedem Zugriff erneut eingeholt werden.