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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
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Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Telematikinfrastruktur
Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.
Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung und einer Arzneimittel-Datenbank werden als technische Voraussetzungen für den eMP folgende Komponenten benötigt:
Ansprechpartner für weitere Informationen, insbes. zur Verfügbarkeit der Konnektor- und PVS-Updates, ist der Praxis-eigene IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.
Hinweis: Versicherte benötigen ihre PIN für die eGK (wird von den Krankenkassen ausgegeben), damit der eMP auf der eGK gespeichert werden kann.
Die folgenden Pauschalen werden für die beiden Fachanwendungen eMP und NFDM gemeinsam ausgezahlt, auch wenn nur eine Anwendung eingerichtet wird (keine Doppelauszahlung):
Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.
Die bisher angesetzten GOPen für die Vergütung des Erstellens und Aktualisierens des Medikationsplans gelten auch weiterhin. Details sind auf der Themenseite Medikationsplan zu finden.
Wichtig ist, dass das Speichern des eMP auf der eGK für Versicherte freiwillig ist. Vor einer Erstanlage des eMP muss der Patient also mit einer mündlichen oder schriftlichen Einwilligungserklärung seine Zustimmung für die Speicherung der Daten auf der eGK erteilen. Ein Verweis auf die erteilte Einwilligung wird auch auf der eGK gespeichert. Die Einwilligung kann jederzeit vom Patienten widerrufen werden.
Der Versicherte erteilt darüber hinaus dem Behandler die Zustimmung und somit den Zugriff auf die Daten durch Eingabe einer PIN oder - bei Deaktivierung der PIN - durch seine mündliche Zustimmung. Die Zustimmung muss vor jedem Zugriff erneut eingeholt werden.