Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 15:27 Uhr

Praxisausweis (SMC-B Karte)

Der elektronische Praxisausweis - "Security Module Card Typ-B" (SMC-B Karte) - wird benötigt, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten.

Die SMC-B Karte wird bei der Installation der TI-Technik in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über die zugehörige PIN freigeschaltet und verbleibt während des gesamten TI-Betriebs im Kartenterminal. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

SMC-B-Karten/Praxisausweis können Praxen nur über die Online-Portale zugelassener Kartenhersteller (TSP = Trust Service Provider) beantragen. Eine Bestellung bei der KVB ist nicht möglich.

Damit nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, holt der Kartenhersteller bei der zuständigen KV – dem Kartenherausgeber - die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsteller tatsächlich Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut oder ärztlicher Leiter eines MVZ ist und damit Anspruch auf eine SMC-B Karte (Praxisausweis) hat.

Für Einrichtungen, die der vertragsärztlichen Versorgung unterliegen, wie z. B. Notfallambulanzen, weitere Ambulanzen am Krankenhaus mit vertragsärztlicher Abrechnung, ermächtigte Ärzte und Belegärzte ist ebenfalls die KVB Kartenherausgeber der SMC-B Karten.

Herausgeber der Krankenhaus-SMC-B Karten (Institutionsausweise) ist die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).

SMC-B-Karten dürfen nur an Leistungserbringer ausgegeben werden, die einen eHBA (eArztausweis/ePsychotherapeutenausweis) besitzen.

 

Aufgrund neuer Vorgaben der gematik gilt seit 3. April 2023 bei der Beantragung des Praxisausweises über das Onlineportal des jeweiligen Anbieters und bei Nutzung des neuen KVB Online-Services "Praxisausweis beantragen" im Mitgliederportal die sichere Identifizierung.

Im Beantragungsprozess werden daher Daten des amtlichen Ausweisdokumentes (Geburtsdatum und -Ort sowie die Meldeadresse) zum Zwecke der sicheren Identifikation des Antragstellers erfasst. Zur Identifizierung kann zwischen verschiedenen Verfahren wie POSTIDENT in einer Postfiliale oder die Online-Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion eID gewählt werden.

Praxen sollten die Anweisungen/Hinweise im Onlineportal des jeweiligen Praxisausweisanbieters folgen. Zudem ist es wichtig, dass Praxen rechtzeitig bestellen, da sich - abhängig vom Verfahren und der zeitnahen Durchführung der Identifizierung - die Bearbeitungszeit verlängern kann.

Die KVB bietet in "Meine KVB" die Online-Bestelloption "Praxisausweis beantragen" unter "Formulare & Anträge" an.

Zugelassene Ärzte, Psychotherapeuten und ärztliche MVZ-Leiter mit einer KVB-Benutzerkennung können dort einen vorbefüllten Antrag (persönliche Daten, Angaben zur Betriebsstätte) nutzen. Für die eigentliche Karten-Bestellung wird der Antragsteller im Anschluss automatisch zum ausgewählten Kartenanbieter (TSP) weitergeleitet.

Mit der Erweiterung des Online-Services für den Praxiszugang können nun auch Praxis-Vertretungsberechtigte die vereinfachte Beantragung des Praxisausweises (SMC-B Karte) im Mitgliederportal "Meine KVB" nutzen. Sollten Sie noch keinen Praxiszugang verfügen, können Sie diesen jederzeit in "Meine KVB" über den Online-Services "Praxiszugang verwalten" aktivieren.

 

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.