Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 15:33 Uhr

TI-Verzeichnisdienst

Der Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (TI-Verzeichnisdienst) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis - ähnlich einem allgemeinen Adressbuch - für Anwendungen innerhalb der TI.

Der TI-Verzeichnisdienst wird u.a. für die Berechtigungsvergabe der elektronischen Patientenakte durch Versicherte oder auch für den gezielten Nachrichtenversand über den Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) genutzt. Die gematik ist als Betreiber des TI-Verzeichnisdienstes für die Gewährleistung der Datensicherheit zuständig.

Einträge in den TI-Verzeichnisdienst dürfen nur qualitätsgesichert vorgenommen werden. Diese Aufgabe wurde für die institutionsbezogenen Einträge an die KVen als Herausgeber der SMC-B Praxisausweise übertragen.

Die KVen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die ihnen vorliegenden, im TI-Verzeichnisdienst zu speichernden Daten der TI-Anwender an den TI-Verzeichnisdienst zu übermitteln und aktuell zu halten.

 

Der Eintrag in den TI-Verzeichnisdienst erfolgt mit der Freischaltung der Praxisausweise. Der jeweilige Praxisausweis-Anbieter benachrichtigt den SMC-B Antragsteller per E-Mail über den erfolgten Eintrag. Neben den Basisdaten einer Betriebsstätte wird auch der Zertifikatseintrag des Praxisausweises in den TI-Verzeichnisdienst eingetragen.

Nicht nur die SMC-B Freischaltung, sondern auch die Freischaltung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) führt zu einem Eintrag im TI-Verzeichnisdienst. Ein Arzt oder Psychotherapeut kann somit einen institutionsbezogenen Eintrag zu seiner Praxis (SMC-B) und einen personenbezogenen Eintrag (eHBA) im Verzeichnisdienst haben.

Zu einer Praxis kann es immer nur einen Eintrag für eine Betriebsstätte (BSNR) geben. Bei mehreren freigeschalteten und gültigen Praxisausweisen sind dann mehrere Zertifikate im Basiseintrag zu der BSNR eingetragen.

 

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