Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 13:34 Uhr

Videosprechstunde

Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können Ärzte ihre Patienten mittels Videodienst die weitere Therapie erläutern oder den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten, ohne dass Patienten dafür in die Praxis kommen müssen.

Die Leistungen der Videosprechstunde dürfen nur erbracht und abgerechnet werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

Die apparative Ausstattung muss folgende Komponenten umfassen:

  • einen Bildschirm (Monitor, Display etc. - Bildschirmdiagonale von mindestens 3 Zoll, Auflösung von mindestens 640x480 px)
  • eine Kamera
  • ein Mikrofon
  • einen Lautsprecher bzw. ein Tonwiedergabegerät

Es muss mindestens eine Bandbreite von 2.000 kbit/s im Download zur Verfügung stehen.


Bitte beachten: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann die KVB keine Auskünfte bzw. Empfehlungen über mögliche Videodienstanbieter geben.

Ärzte, die Videosprechstunden ausführen und abrechnen wollen, müssen grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung beantragen. Aufgrund der Pandemie wurde das Genehmigungsverfahren in ein vereinfachtes Anzeigeverfahren umgestellt.

Bitte senden Sie für die Anzeige das Formular (s.u.) an die auf der ersten Seite des Formulars angegebene Faxnummer 089 57093- 639 61.

 

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