Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Hygiene und Medizinprodukte
Hygiene und Infektionsprävention spielen in der gesamten medizinischen Versorgung eine wichtige Rolle – natürlich auch im ambulanten Bereich.
Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen und Technischen Regeln haben Niedergelassene zum Schutz ihrer Patienten und Mitarbeiter vor behandlungsassoziierten Infektionen und Erregerübertragungen sowie bei Einsatz und Aufbereitung von Medizinprodukten in ihren Praxen zu beachten.
Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichtsämter überprüfen im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Überwachsungsaufgaben das Hygienemanagement und die Umsetzung der Anforderungen im medizinischen Alltag. Dazu gehören auch anlassunabhängige Begehungen in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen im ambulanten Bereich.
Ab Juli 2018 führt die Gewerbeaufsicht in Bayern anlassunabhängige Stichprobenüberprüfungen in HNO-Praxen durch.
mehrAb 15. Oktober 2017 werden von der bayerischen Gewerbeaufsicht anlassunabhängige Stichprobenüberprüfungen in Augenarztpraxen durchgeführt.
mehrAb Februar überprüft die bayerische Gewerbeaufsicht in gastroenterologischen Praxen die sachgerechte Aufbereitung verwendeter Instrumente.
mehrFür die Umsetzung der Gesetze etc. sind unterschiedliche Behörden zuständig.
Übersicht der Zuständigkeiten in Bayern
Gewerbeaufsichtsämter überprüfen die Umsetzung des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und der Arbeitsschutzgesetze. Die Begehungen können anlassunabhängig, zum Beispiel in einer bestimmten Facharztgruppe oder aufgrund einer Beschwerde anlassbezogen durchgeführt werden. Der verbindliche Rahmen für die Begehung ist die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (MPGVwV). Als Grundlage für die Umsetzung der MPBetreibV gilt die KRINKO-Empfehlung "Anforderung an die Aufbereitung von Medizinprodukten".
Checklisten zur Vorbereitung einer anstehenden Begehung:
Gesundheitsämter überprüfen die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes und damit der allgemeinen Hygienemaßnahmen in einer Praxis. Auch das Gesundheitsamt kann anlassunabhängig oder anlassbezogen eine Begehung durchführen.
Checklisten des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt München:
Einrichtungen für ambulantes Operieren werden von den zuständigen Gesundheitsämtern regelmäßig begangen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als oberste Behörde für die Gesundheitsämter hat eine Checkliste wie auch einen Begleittext zur Checkliste veröffentlicht. Diese werden bei Begehungen von den Gesundheitsämtern verwendet.
Hygieneberatung
089 57093-40070
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte nutzen Sie einen anderen aktuellen Browser.
Bitte wählen Sie den Zugangsweg.
KV-Ident Plus:
KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):