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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
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Hygiene und Medizinprodukte
Die Personalhygiene ist eine der wichtigsten Maßnahmen bei der Vermeidung nosokomialer Infektionen. Sie umfasst unter anderem die Händehygiene mit der (chirurgischen) Händedesinfektion, Händewäsche, Hautschutz und Hautpflege sowie dem Tragen von Schutzhandschuhen.
Krankheitserreger werden am häufigsten über die Hände übertragen. Aus diesem Grund ist die Händehygiene die wichtigste präventive Maßnahme nosokomialer Infektionen in der Praxis.
Die Händehygiene umfasst folgende Maßnahmen:
Grundlagen für die Händehygiene bilden die TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, die KRINKO-Empfehlung "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens" sowie die AWMF-Leitlinie "Händedesinfektion und Händehygiene".
Die Praxis ist mit sauberen Händen und Fingernägeln zu betreten und bei erneuter Verschmutzung zu reinigen. Fingernägel müssen kurzgeschnitten sein und mit den Fingerkuppen abschließen.
Alle Praxismitarbeiter, die eine hygienische Händedesinfektion durchführen, müssen Folgendes berücksichtigen (KRINKO- Empfehlung Händehygiene):
Gemäß TRBA 250 und KRINKO-Empfehlung muss der Handwaschplatz leicht erreichbar sein (in Räumen oder in der Nähe von Räumen, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen stattfinden/vorbereitet werden und in unreinen Arbeitsbereichen) und folgende Ausstattung haben:
Darüber hinaus gelten bei Neubauten bzw. wesentlicher Umgestaltung des Handwaschplatzes folgende Anforderungen:
Häufiges Händewaschen schädigt die Haut, so dass ihre Schutzfunktion verloren geht. Aus diesem Grund ist das Waschen der Hände in der Praxis auf wenige Indikationen beschränkt:
Das Händewaschen erfolgt unter fließendem Wasser. Die Hände vollständig mit der Waschlotion aus dem Direktspender (keine Stückseife oder Flüssigseife im Wegwerfspender) einschließlich Fingerkuppen und -zwischenräume einreiben, unter fließendem Wasser abwaschen und die Hände sorgfältig mit einem Einmalhandtuch abtrocknen.
Bei Waschlotionen (Seifen) wird dringend empfohlen, Einmalgebinde zu verwenden, da nach einem Hautkontakt mit dem Spender die Hände nicht zwangsläufig desinfiziert werden und die Besiedelung daher kritische einzuschätzen ist als bei Händedesinfektionsmittelspendern.
Für Waschlotionenspender gelten folgende Schritte für die manuelle Aufbereitung (siehe KRINKO-Empfehlung):
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die Herstellerangaben zur Aufbereitung des Spenders.
Gemäß der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) müssen die Hände bei folgenden Indikationen im ambulanten Bereich hygienisch desinfiziert werden:
Vorzugsweise sind in der Praxis Händedesinfektionsmittel für die hygienische Händedesinfektion auf der Basis von Alkoholen zu verwenden. Es dürfen nur Produkte mit nachgewiesener Wirksamkeit verwendet werden, das heißt, dass das Händedesinfektionsmittel in der VAH-Liste (Verbund für angewandte Hygiene e.V.) aufgeführt ist. Die Information darüber finden sich auf dem Produkt selbst oder auf dem Produktdatenblatt.
Bei einer vermutlichen oder wahrscheinlichen Kontamination mit Viren (Versorgung von Patienten mit Viruserkrankung bzw. Umgang mit virushaltigem Material) muss ein gegen die Viren entsprechendes Produkt angewendet werden:
Hinweise zur Viruswirksamkeit finden sich in der VAH-Liste oder auf dem Produkt.
Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen müssen zwingend Mittel und Verfahren aus der "Liste der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren" des Robert Koch-Instituts verwendet werden.
Haut- und Händedesinfektionsmittel sind im Sinne des Arzneimittelgesetzes Arzneimittel und unterliegen einer Zulassung durch die zuständige Behörde. Gemäß dem Arzneimittelgesetz ist das Umfüllen und Kennzeichnen von Desinfektionsmittel aus Großgebinden in kleinere Behältnisse als Herstellung anzusehen.
In Arztpraxen ist eine Herstellererfordernis jedoch nicht erforderlich, da weder gewerbs- noch berufsmäßig hergestellt werden. Allerdings muss das Umfüllen der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Gleichzeitig geht die Produkthaftung des Herstellers auf die Praxisinhaber über.
Folgende Bedingungen müssen beimUmfüllen von Desinfektionsmittel eingehalten werden (KRINKO-Empfehlung Händedesinfektion):
Wichtiger Hinweis: Es wird dringend geraten, nur vom Hersteller befüllte Original-Einmalgebinde zu verwenden, das Bakteriensporen in Alkohol basierten Desinfektionsmitteln überleben und auf Patienten übertragen werden können.
KVB INFOS 10/2017
Anforderungen:
DGKH-Empfehlung zu Anforderungen an Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender
Händedesinfektionsmittel-Spender aufbereiten
Um eine Ablagerung infektiöser Keime im Händedesinfektionsmittelspender zu vermeiden, ist eine Aufbereitung des gesamten Spendersystems spätestens mit dem Wechsel der Händedesinfektionsmittelflasche durchzuführen. Ist der Spender als Medizinprodukt deklariert, ist der Hersteller verpflichtet, Angaben zu seiner Aufbereitung zu machen.
Für alle Spendersysteme gelten folgende Schritte für die manuelle Aufbereitung (siehe KRINKO-Empfehlung):
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die Herstellerangaben zur Aufbereitung des Spenders.
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