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KVB-Berater beantworten Fragen zur
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Infektionsschutz
Bei dem aktuellen Geschehen in Westafrika handelt es sich um den bisher größten bekannt gewordenen Ausbruch von Ebolafieber weltweit. Betroffen sind weiterhin Guinea, Liberia und Sierra Leone. Erstmals ist Ebolafieber auch bei wenigen Patienten außerhalb Afrikas festgestellt worden. Das Risiko einer Einschleppung von Ebolafieber nach Deutschland wird weiterhin als sehr gering angesehen. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall eine infizierte Person in der Inkubationszeit nach Deutschland einreist, weil die Infektion zwischen Ansteckung und erstem Auftreten von Krankheitszeichen nicht erkannt werden kann.
Die WHO hat eine "Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite" (Public Health Emergency of International Concern – PHEIC) festgestellt. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass Reisende oder entsandte Gesundheitshelfer bei Rückkehr die Krankheit nach Deutschland mitbringen.
Die Ärzteschaft wird deshalb gebeten, regelmäßig die Empfehlungen des RKI zu Ebola mit aktuellen Informationen und Hinweisen zu Maßnahmen bei einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in Deutschland zu verfolgen.
Das Bayerische Gesundheitsministerium weist die Vertragsärzte auf das "Rahmenkonzept Ebolafieber" des Robert Koch-Instituts hin und bittet um Beachtung insbesondere von Kapitel 7.2.3.2: "Vorübergehende Isolierung von Patienten außerhalb von Sonderisolierstationen".
Bei einem Verdachtsfall sind folgende Grundprinzipien zu beachten:
Liegt ein begründeter Verdacht vor, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt (dieses bindet die Task Force Infektiologie und das Kompetenzzentrum in München ein), um weitere Schritte zu Schutzmaßnahmen sowie zur Labordiagnostik einzuleiten. Gewährleistet für alle Ärzte ist eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auch über die Integrierten Rettungsleitstellen in Bayern (112).
Fluss-Diagramm zur Eingrenzung eines begründeten Ebola-Verdachts
Maßnahmen bei begründetem Ebola-Verdacht in Deutschland
Ein Verdachtsfall ist begründet, wenn insbesondere folgende drei Kriteriengleichzeitigerfüllt sind:
Bei Abklärung der Anamnese möglichst >1 Meter Abstand zum Patienten halten, bei weitergehenden Untersuchungen persönliche Schutzausrüstung tragen wie Handschuhe, Schutzbrille, Einmal-Schutzkittel, mindestens chirurgischer Mund-Nasen-Schutz (besser FFP3-Maske). Wenn der Verdacht nicht begründet ist, sind keine Ebola-spezifischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
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