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KVB-Berater beantworten Fragen zur
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Bereitschaftsdienst
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116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
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Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Infektionsschutz
Die Krätze kommt weltweit vor und betrifft Menschen jeden Alters. Kinder, pflegebedürftige Senioren und abwehrgeschwächte Menschen sind auch in Deutschland zunehmend betroffen.
Erkrankungen häufen sich typischerweise in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Wohn- und Pflegeheimen, Werkstätten für Behinderte oder auch in der Unterbringung von Asylsuchenden. Auch das Betreuungs- bzw. Pflegepersonal ist ansteckungsgefährdet.
Ausbruchsituationen in Pflegeeinrichtungen sind gekennzeichnet durch das gleichzeitige Auftreten bei mehreren Bewohnern und Pflegepersonen. Insbesondere die betreuenden Hausärzte werden um Aufmerksamkeit und Information der Einrichtungsleitung gebeten.
Bei Verdachtsfällen auf Skabies sollte frühzeitig ein Dermatologe hinzugezogen werden. Skabies in Gemeinschaftseinrichtungen kann große Ausmaße annehmen und bedarf der konsequenten Umsetzung eines strukturierten Handlungskonzeptes.
Nach Paragraph 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung oder der Verdacht auf Skabies der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Die Leitung der Einrichtung hat unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen (§ 34 Abs. 6).
Das Gesundheitsamt kann anordnen, dass das Auftreten der Erkrankung ohne Hinweis auf die betroffene Person in der Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird (§ 34 Abs. 8).
Der Amtsarzt übernimmt in der Regel und in Absprache mit den behandelnden Ärzten zusammen mit der Leitung der Einrichtung die Koordinierung der erforderlichen medizinischen, pflegerischen und hygienischen Maßnahmen.
Skabies (Krätze): Epidemiologie und Prävention (Auszug Epidemiologisches Bulletin des RKI, 28.01.05)
RKI-Ratgeber für Ärzte: Skabies (Epidemiologisches Bulletin des RKI, 11.07.16)
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