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Infektionsschutz
In Bayern ist ein Tierarzt wenige Tage nach der Obduktion eines an West-Nil-Virus (WNV) verendeten Bartkauzes aus einem Wildpark im Landkreis Ebersberg an West-Nil-Fieber (WNF) erkrankt, mittlerweile aber wieder genesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgte die Virus-Übertragung durch direkten Kontakt mit erregerhaltigen Körperflüssigkeiten des verendeten Vogels. Dies ist die erste nachgewiesene Übertragung von WNV auf einen Menschen innerhalb Deutschlands. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht bekannt. Die WNV-Übertragung erfolgt in erster Linie über Insektenstiche.
Die Infektion verläuft zu 80 % symptomlos. Nur etwa 20 % der Infizierten zeigen leichte Krankheitssymptome, wie Fieber und grippeähnliche Erscheinungen. In Einzelfällen – insbesondere bei älteren Patienten mit Vorerkrankungen – kann allerdings auch ein schwererer, hoch fieberhafter Krankheitsverlauf mit einer Meningitis oder Enzephalitis auftreten, auch kann die Erkrankung in seltenen Fällen tödlich verlaufen. Der Nachweis von West-Nil-Virus ist meldepflichtig.
Die WNV-Infektion des Tierarztes wurde vermutlich beim direkten Kontakt mit einem toten Bartkauz aus dem Wildpark Poing erworben. Somit ist nicht auszuschließen, dass infizierte Mücken in der Region vorhanden sind. Ob davon auch München und benachbarte Landkreise betroffen sind, kann nicht eingeschätzt werden. Deshalb wird die Bevölkerung - insbesondere auch im Osten von München - aufgefordert, in den letzten warmen Herbsttagen, an denen Stechmücken noch aktiv sind, auf einen ausreichenden Mückenschutz zu achten.
Vögel stellen die Hauptwirte für das WNV dar, wobei deren Infektion in den meisten Fällen symptomlos bleibt. Hochempfängliche Vogelarten können jedoch erkranken und sterben. Finden Bürgerinnen und Bürger tote Vögel, sollten sie diese Tiere grundsätzlich nicht anfassen und im Falle von Häufungen von toten Vögeln das zuständige Veterinäramt oder das regionale Gesundheitsamt kontaktieren. Generell sollten in der Natur verendete Tiere nicht berührt werden, weil hier ein Risiko für Ansteckungen bestehen kann. Beruflich Exponierte sollten bei allen Tierkontakten - insbesondere beim Sezieren toter Vögel oder Pferde (vor kurzem positiver WNV-Nachweis in Brandenburg) - erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen beachten.
Labor-MeIdepflicht: direkter oder indirekter Nachweis von WNV und sonstiger Arboviren, soweit dieser auf eine akute Infektion beim Menschen hinweist, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - gemäß Ausweitung der Meldepflicht durch die Verordnung zur Anpassung der IfSG-Meldepflichten an die epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung), die am 01.05.2016 in Kraft getreten ist.
Bei Patienten mit Meningitis/Enzephalitis sowie bei Patienten mit Fieber unklarer Herkunft sollte bei entsprechender Anamnese differentialdiagnostisch auch an WNV-Infektion gedacht werden.
Die Erreger-Diagnostik ist u.a. möglich am:
Beachten Sie dazu die Informationen des RKI.
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